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Rente mit 63 ohne Abschläge?

von BWR06.12.2008 | 22:15
1266 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin seit 2004 in Rente wegen voller EM mit 10,8% Abschlag. 50% Schwerbehinderung. Ich möchte in 2 Jahren (mit 60) in Altersrente. Frage: habe ich mit 63 auch noch den Abschlag?

4 Antworten

LSam 06.12.2008 | 22:39
User Unbekannt, Die Sonderregelung bei Vorliegen der Voraussetzungen ist keine Ausnahme. Wenn jemand gar keine Abschläge hat, kann das auch nicht die Ausnahme sein, dass sie nicht für immer gelten. Vielleicht können Sie mir da beipflichten.
Unbekanntam 06.12.2008 | 22:34
Hallo, generell sind Abschläge für immer. Einzige Ausnahme: Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben, mindestens 50% Schwerbehinderung am 16.11.2000 hatten, es noch mit 60 haben und vor dem 16.11.1950 geboren sind, können Sie mit 60 abschlagsfrei in die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen gehen.
Unbekanntam 06.12.2008 | 22:47
Herr oder Frau "Schlaumeier", 'BWR' hat 10,8% Abschlag in der EM-Rente. Diesen Abschlag kann Sie/er zukünftig umgehen, wenn meine gesagten Voraussetzungen erfüllt sind. Einfach nicht zu fassen...
Rosannaam 08.12.2008 | 11:46
Dieser verflixte § 77 Abs. 3 SGB VI, den kein normaler Mensch richtig versteht, besagt, dass für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen EP einer früheren Rente waren waren, der FRÜHERE Zugangsfaktor maßgebend bleibt. Besitzt jemand Vetrauensschutz (s. Beitrag von @Unbekannt) und erhält ab Folgemonat der Vollendung des 60. Lebensjahres anstelle der EM-Rente (mit 10,8 % Abschlag) die AR für schwerbehinderte Menschen, beträgt der Zugangsfaktor wieder 1,0 ! Besteht kein Vertrauensschutz, bleibt es bei 10,8 % Abschlag. Hier im Forum gibt es Spezies, die können das bestimmt noch besser erklären... ;-))
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