Dem Beitrag von „DarkKnight RV“ wird zugestimmt, mit dem Hinweis, dass die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft im maßgebenden Bescheid grundsätzlich auf Dauer festgestellt wird. D.h. im Bescheid finden sich normalerweise keine Hinweise auf eine Befristung. In diesem Fall kann zunächst einmal abgewartet werden, bis eventuell der Bescheid, der die Schwerbehinderteneigenschaft aufhebt zugestellt wird. Solange die Bindungswirkung dieses Aufhebungsbescheides noch nicht eingetreten ist, kann die Verlängerung des Ausweises noch beantragt werden.
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