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Experten-Antwort

Rente mit 63 schwerbehindert 70 %

von Nicole2130.01.2013 | 11:51
3299 Ansichten
5 Antworten
Hallo, Tolles Forum, hab es gerade erst gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?!? Also: Meine Mutter hat einen Schwerbehindertenausweis mit 70%. Sie wird Anfang Juli 63 und möchte da gerne in Rente gehen. Der SB-Ausweis läuft erstmal bis Ende Juli und muss dann ggf. verlängert werden. Sie kann ja erst 3 Monate vor Rentenbeginn Rente beantragen und hat jetzt Angst, dass Sie nicht in Rente gehen kann, weil der SB-Ausweis vielleicht nicht verlängert wird. Weiß vielleicht jemand von euch, ob es sein kann, dass vor Rentenbewilligung der SB-Ausweis nochmals geprüft wird? Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. Lg Nicole

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2013 | 16:45

Dem Beitrag von „DarkKnight RV“ wird zugestimmt, mit dem Hinweis, dass die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft im maßgebenden Bescheid grundsätzlich auf Dauer festgestellt wird. D.h. im Bescheid finden sich normalerweise keine Hinweise auf eine Befristung. In diesem Fall kann zunächst einmal abgewartet werden, bis eventuell der Bescheid, der die Schwerbehinderteneigenschaft aufhebt zugestellt wird. Solange die Bindungswirkung dieses Aufhebungsbescheides noch nicht eingetreten ist, kann die Verlängerung des Ausweises noch beantragt werden.

4 Antworten

egal (der erste)am 30.01.2013 | 12:05
Wenn Ihre Mutter ganz auf "Nummer sicher" gehen will, kann sie die Rente mit einem Rentenbeginn 01.07.2013 beantragen (sofern der Juli nicht ausgerechnet für die Wartezeit noch benötigt wird). Dann hätte sie zwar eine lebenslange Minderung von 0,3 %, aber ich glaube damit kann man durchaus leben. Dann wäre es für die Rentenversicherung völlig wurscht, ob die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises verlängert wird, da Schwerbehinderung nur zum Rentenbeginn vorliegen muß.
Nicole21am 30.01.2013 | 13:41
Hallo, Danke für eure Antworten. Meine Mutter wird am 2.7. 63 Jahre und der SB-Ausweis gilt bis zum 30.7.. Das war eine SB aufgrund einer Krebserkrankung, deshalb geht die halt davon aus, dass sie keine Verlängerung bekommt. Meint ihr, sie kann trotzdem in Rente gehen, oder kann auch schon vorher die SB "entzogen" werden? Danke Nicole
DarkKnight RVam 30.01.2013 | 13:26
Hallo Nicole, die Schwerbehinderteneigenschaft liegt bis zum Eintritt der Bindungswirkung eines die Anerkennung der Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides vor, sondern auch für die Dauer der Schonfrist des § 116 Abs. 1 SGB 9 ist vom Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft auszugehen (BSG-Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R). Also in jedem Fall eine Verlängerung beantragen, wenn der Rentenbeginn der 1.8.2013 sein soll! Schonfrist = 3 Monate nach Eintritt der Bindungswirkung des die Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides!
DarkKnight RVam 31.01.2013 | 06:56
Hallo nochmal, wenn sich das mit dem Verlängerungsantrag zu kompliziert anhört, dann sollten Sie auf "egals" Ratschlag hören und die Altersrente zum 1.7.2013 beantragen.....da sind Sie auf der sicheren Seite. Und die 0,3% Abschlag (3 Euro bei 1.000 Euro Rente z. B.) muss man dann hinnehmen! Was macht Ihre Mutter bis zum Rentenbeginn???
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