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Experten-Antwort

Rente mit 63 u.2Monate?

von kollo29.12.2010 | 15:27
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11 Antworten

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Ich bin von 8/1948 und habe vor mit 63 in Rente zu gehn. Im Vorrentenbescheid steht Rentenbeginn 1.11.2013.Nach einem Anruf sagte man mir, wenn ich mit 63 01.9.2011 in Rente möchte müßte ich mit eienem Abschlag von 7,8% statt 7,2% rechnen. 2011 gehe ich ins 47 Arbeitsjahr ohne einen Tag arbeitslos gewesen zu sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kollo,

die Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für langjährig Versicherte in Richtung Vollendung des 67. Lebensjahres beginnt erst mit Jahrgang 1949. Sie sind 8/1948 geboren, und müssen daher bei einem Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag von 7,2 % rechnen. Als Grundvoraussetzung müssen Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Eine Vertrauensschutzregelung, wonach Sie bei 45 Jahren keinen Abschlag hätten, gibt es bei der Altersrente für langjährig Versicherte nicht.

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10 Antworten

kolloam 29.12.2010 | 18:44
Es ging nicht darum das man mit 63 keine Abschläge hat, sondern wenn man mit 65 in Rente geht aufgrund der langen Jahre ab 1.9.2013 (geb.8/1948) fertig wäre.Wenn ich aber 2 Jahre früher gehe, müßte ich bis 1.11.2011 warten , oder aber nochmals 0,6% zu den bereits eingeplanten 7,2% nur für diese2 Monate . Zusammen 7.8% das versteh ich nicht
pestaam 29.12.2010 | 18:44
...ob Nullkommkleingeld mehr oder weniger abgezogen wird ist doch fast nebensächlich. Denn entweder bis zum Nimmerleinstag zur Arbeit rennen, um dann Nullabzug zu haben und dann kurz darauf in die Kiste zu steigen - oder lieber den frühestmöglichen Termin anzupeilen und sich über jeden Tag zu freuen, wo der Wecker nicht klingelt. Und mit den gewonnenen Monaten/Jahren das beginnende Alter zu genießen.
KSCam 29.12.2010 | 18:50
Der Experte hat doch klar beantwortet, dass Sie bei Rentenbeginn zum 1.9.2011 noch 7,2% Abschlag haben. Und wenn Sie zum 1.10.11 gehen sind es noch 6,9%, zum 1.11.11 noch 6,6% usw. mit jedem späteren Monat 0,3% weniger. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? So steht es übrigens auch in Ihrer Rentenauskunft, die Sie bei Jahrgang 48 eigentlich daheim haben müssten. -:)
whistleram 30.12.2010 | 12:25
die 45 Jahre-Regelung spielt für die Regelaltersgrenze keine Rolle, sondern lediglich für die Rente an besonders lang Versicherte ab vollendeten 65. Lebensjahr. tjaja...
whistleram 30.12.2010 | 14:34
na dann hoffe ich mal, dass Sie meinen Rentenantrag nicht bearbeiten, wenn ich mit 65 nach 45 Jahren abschlagsfrei, aber vor Erreichung meiner Regelaltersgrenze in Rente will. Von ihnen bekäme ich krotzdem einen Abschlag. Also Vorsatz 2011, erstmal das SGB VI richtig lesen und verstehen. ;-)
Helmaam 30.12.2010 | 17:14
Hallo Kollo, ist halt so beim Arbeiter, über 47 J. arbeiten und noch hohe Abschläge, einfach beschissen. Meine Nachbarin Beamtin 57 J. geht in Pension - Krankheit- bekommt fast das gleiche Gehalt als Pension. Schade das die Arbeiter die A-Karte haben, geht schon los bei 6 Wo. Lohnfortz. bei Krankheit, dann viel weniger Krankengeld. Beamte bekommen ewig ihr Gehalt weiter. Sie machen ja die Gesetze für sich selbst. Prost Neujahr
W*lfgangam 03.01.2011 | 20:56
> Meine Nachbarin Beamtin 57 J. geht in Pension - Krankheit- bekommt fast das gleiche Gehalt als Pension. <= 72 % Pension sind ja auch so ganz grob die bisherigen 100 % Gehalt. Helma, würden Sie bitte später mal meine Pension festsetzen wollen ? ...irgendwie ist Ihr Rechenweg da viel unkomplizierter und gefällt mir deutlich besser ;-) Gruß w.
Fragosam 29.12.2010 | 15:37
Zitat von kollo anzeigenausblenden
Ja, und jetzt?? wie lautet denn Ihre Frage. Die haben sie leidr unterschlagen. Die Angaben von 7,8 % Abschlag ist zutreffend. Sobald sie früher in Rente gehen, also vor der Regelaltersgrenze, spielen die Arbeitsjahre KEINERLEI Rolle. 45 Jahre sind nur dann interessant, wenn man nach 1947 gebren ist, und die Rente abschlagsfrei nach Vollendung der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen möchte. Ansonsten spielen die 45 Jahre keine Rolle. Wenn sie Ihre Rente früher in Anspruch nehmen möchten, haben sie höhere Abschläge, dann wird nicht mehr von 65 runtergerechnet. Egal ob sie 47,99 Jahre oder 60 oder auch 70 Jahre gearbeitet haben. Ich frage mich, woher immer diese Aussage kommt, das man ja mehr als 45 Jahre gearbeitet hat, und deshalb weniger Abschläge hat, also das dann nur von 65 bis 63 ( 2 Jahre = 7,2 % ) gerechnet wird. Das steht nirgendwo, und wurde auch niemals von irgendjemanden in den Medien behauptet. Aber trotzdem kommt diese Frage andauernd auf. Komisch!!!
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