Hallo kollo,
die Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für langjährig Versicherte in Richtung Vollendung des 67. Lebensjahres beginnt erst mit Jahrgang 1949. Sie sind 8/1948 geboren, und müssen daher bei einem Rentenbeginn mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag von 7,2 % rechnen. Als Grundvoraussetzung müssen Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Eine Vertrauensschutzregelung, wonach Sie bei 45 Jahren keinen Abschlag hätten, gibt es bei der Altersrente für langjährig Versicherte nicht.