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Experten-Antwort

Rente mit 63 und 8 Monaten

von Heinrich Kindler16.03.2015 | 19:47
957 Ansichten
4 Antworten

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Aufgrund meines Geburtsjahres 1956 und 45 Beitragsjahren könnte ich mit 63 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Was hätte ich für Abzüge, wenn ich bereits mit 63 Jahren in Rente gehe? Bekomme ich 2,4% dann für 8 Monate abgezogen oder sind es 10,2% wie früher, da ich vom Grundsatz her bis 65 und 10 Monate arbeiten müsste?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.03.2015 | 10:11

Hallo Heinrich Kindler,

ich möchte insbesondere den Ausführungen von „senf dazu“ zustimmen. Wenn Sie alle Möglichkeiten zum Rentenbeginn der unterschiedlichen Altersrenten und die ggf. damit verbundenen Abschläge einsehen möchten, können Sie im Übrigen auch den Rentenbeginnrechner auf

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

nutzen.

3 Antworten

KSCam 16.03.2015 | 20:28
Dann sind es 10,2 % - 2,4% wären reines Wunschdenken, das im Gesetz nirgendwo verankert ist. In der Praxis werden Sie wohl kaum mit 63 aufhören und 10,2% akzeptieren, wenn 8 Monate später die Rente abschlagsfrei ist. Sie haben somit 2 Alternativen unter denen Sie die wählen können, die Ihnen genehm ist.
senf-dazuam 17.03.2015 | 09:13
Die Rente für besonders langjährig Versicherte (oder jetzt auch "Rente ab 63" genannt) kann nicht vorzeitig bezogen werden. Daher gilt bei einem Bezug einer vorzeitigen Altersrente wieder die Regelaltersgrenze zur Ermitlung der Abschläge.
W*lfgangam 17.03.2015 | 19:26
Hallo Heinrich Kindler, heute gerade 'durchgerechnet' für Ihren Jahrgang :-) Wenn Sie mit 63 in die Rente mit Abschlag gehen, statt mit dem 'erhöhten' Mehrbetrag/kein Abschlag - unter Berücksichtigung von Weiterarbeit bis 63 + 8 (UND sonst keine wie auch immer gearteten Betriebsrentenansprüchen), hätten Sie mit der gekürzten Rente zunächst mal rein rechnerisch einen 'Mehrwert' für die nächsten knapp 6 Jahre - erst dann macht sich der Mehrbetrag von 10,2 % (so ist es/alte Regelung besteht weiter! die 2,4 % sind unzutreffend) und 'Verzögerung' des Rentenbeginns auf Dauer bemerkbar. Daneben habe ich nicht berücksichtigt, dass Sie auch noch weitere 8 Monate volles Einkommen erhalten. Somit/hypothetisch eingerechnet, wenn Sie nicht beabsichtigen in den nächsten 4-5 Jahren die Friedhofsblumen von unten zu düngen*), lohnt sich der spätere/ungekürzte Rentenbeginn. Gruß w. *) auch solche Fallgestaltungen/Hinterfragung der gesundheitlichen Seite sind zu berücksichtigen - da kann eine 'Rentabilität' nach kurzer Zeit schon sinnlos sein, wenn der/die Versicherte nach objektiven Maßstäben leider keine lange Lebenserwartung mehr hat.
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