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Experten-Antwort

Rente mit 63 und Abzügen

von Pirschstock18.06.2014 | 14:33
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17 Antworten

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Für die Rente mit 63 ohne Abzüge bei 45 Beitragsjahren fehlen mir 5 Beitragsmonate. Da ich von der Krankenkasse ausgesteuert bin und die letzten 2 Jahre ALG vor Rentenansprruchnahme als Beitragszeit nicht mit gewertet werden greift für mich die Regelung ohne Abzüge nicht. Frage: Wieviel würden mir denn jetzt abgezogen, wenn ich in Rente gehen möchte und die 5 Monate an 45 Rentenbeitragsjahren fehlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern die Sie die Möglichkeit haben über eine Beschäftigung, auch Minijob die noch fehlenden 5 Monate zu den 45 Jahre zu erreichen, sollte der abschlagsfreien Rente für besonders lang. Versicherte nichts im Wege stehen. Bitte aber vorher noch ein Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle buchen. Dort kann man sich den Sachverhalt nochmals in Ruhe ansehen und nochmals den Versicherungsverlauf im Hinblick auch auf die Rechtsänderungen zum 01.07.2014 überprüfen.

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16 Antworten

Pirschstockam 18.06.2014 | 15:16
Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Am 4. 7. bin ich bei der Krankenkasse ausgesteuert. Im Anschluß daran erhalte ich ALG I. Am 14. 7. werde ich 63 Jahre. Ende November 2014 hätte ich die 45 Beitragsjahre erfüllt. Da die Arbeitslosigkeit 2 Jahre vor Renteneintritt nun nicht mitzählen (Angst der groko vor Rentenflucht) zählt mein Regelrenteneintritt 65 Jahre u. 6 Monate. Ergo etwa am 1. 1. 2017 nach meinen bisherigen Informationen oder mit entsprechenden Abzügen 8,7 % am 1. 8. d. J.
senf-dazuam 18.06.2014 | 14:44
Es wird also auf die Rente für langjährig Versicherte hinauslaufen, die nach der Wartezeit von 35 Jahren möglich ist. Um die Abschläge genau beziffern zu können, ist das Geburtsjahr erforderlich, denn die Altersgrenze steigt auch hier von 65 auf 67 Jahre. Bei einem 1948 Geborenen bleibt es bei einem regulären Rentenalter von 65 Jahren und somit bei 2 Jahren vorzeitigem Bezug einem Abschlag von 7,2 %. Ein 1952 Geborener geht mit 65/6 regulär und mit 63/0 vorzeitig bei 9,0 % Abschlag. siehe auch http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Pirschstockam 18.06.2014 | 15:02
Danke, hat mir sehr geholfen.
DarkKnightRVam 18.06.2014 | 15:05
Hallo Pirschstock, wie lange beziehen Sie denn schon Arbeitslosengeld?? Falls der Anspruch noch nicht verbraucht ist, brauchen Sie doch nur 5 Monate länger das Arbeitslosengeld beziehen, und schon ist die Wartezeit erfüllt, weil sich der Rentenbeginn geändert hat (und somit auch der 2-Jahres-Zeitraum)!!! 8-)
DarkKnightRVam 18.06.2014 | 15:06
Hallo Pirschstock, wie lange beziehen Sie denn schon Arbeitslosengeld?? Falls der Anspruch noch nicht verbraucht ist, brauchen Sie doch nur 5 Monate länger das Arbeitslosengeld beziehen, und schon ist die Wartezeit erfüllt, weil sich der Rentenbeginn geändert hat (und somit auch der 2-Jahres-Zeitraum)!!! 8-)
DarkKnightRVam 18.06.2014 | 15:27
Hallo nochmal, dass Sie noch kein Arbeitslosengeld beziehen, ging aus dem ersten Sachverhalt nicht hervor. Sie haben also bis Juli 2014 536 Monate für die Wartezeit...... Wenn Sie zum 1.12.2014 abschlagsfrei in Rente gehen möchten, könnten Sie noch einen Minijob von August bis November ausüben.......haben Sie niemanden, der Ihnen 10 Euro im Monat für irgendeine Tätigkeit bezahlt und dies als Minijob anmeldet?? Das wäre die einzige Möglichkeit..... Alles andere geht dann erst später!! Wie sieht es mit einem Schwerbehindertenausweis aus (GdB mind. 50%)?? 8-)
W*lfgangam 18.06.2014 | 20:44
Hallo Pirschstock, machen Sie parallel zum ALG einen versicherungspflichtigen Mini-Job. Haben Sie nicht irgendwo einen Schwippschwager, der sie ein paar Monate in seinem Kiosk aufräumen lässt, oder 1x die Woche bei der Schwiegermutter die Bude aufräumen (Mini-Job im Haushalt) Gruß w.
Stinksaueram 18.06.2014 | 23:02
He, was soll das Zeug was du da schreibst? Solln hier die Gesetze unterlaufen werden mit deinem komischen "Rat"? Und wir zahlen dann wieder alle weil jemand vielleicht bescheissen will. Reiss dich bloß zusammen du wichtigtuer
....am 19.06.2014 | 07:37
Da wird doch nichts unterlaufen. Das ist reelste Möglichkeit die Rente ohne Abschläge zu bekommen. Is besser als 10 ALG 1 anzurechnen, das über das Versicherungsleben aufgelaufen ist.
W*lfgangam 19.06.2014 | 19:47
Hallo Pirschstock, machen Sie parallel zum ALG einen versicherungspflichtigen Mini-Job. Haben Sie nicht irgendwo einen Schwippschwager, der sie ein paar Monate in seinem Kiosk aufräumen lässt, oder 1x die Woche bei der Schwiegermutter die Bude aufräumen (Mini-Job im Haushalt) Gruß w.
He, was soll das Zeug was du da schreibst? Solln hier die Gesetze unterlaufen werden mit deinem komischen "Rat"? Und wir zahlen dann wieder alle weil jemand vielleicht bescheissen will. Reiss dich bloß zusammen du edit
Hallo Stinksauer, hier geht es nicht um Ihr persönlich krudes Empfinden (das offensichtlich das Recht auf Arbeit gleich mit ausschließt und zusätzliche solidarische Beiträge, die auch Ihnen zugute kommen, für Sie unerwünscht sind), sondern um Rentenberatung - die alle Möglichkeiten zur Erlangung einer Rente/der frühest-/bestmöglichen einschließt, eben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Möglichkeiten! Tja, da gibt es eben noch diese 'edit', die nur das Beste für Ihre 'Kunden' suchen/finden ...ich erwarte nicht, dass Sie das nachvollziehen können. Wenn Ihnen Ihr Steuerberater '1000 legale Steuertricks' offenbart, wären Sie möglich der Erste, der kaltlächelnd diesen Staat - mit Ihren Gedanken gedacht - bereit ist, zu 'bescheißen' ...ob Ihrer Wortwahl bezweifle ich allerdings, dass Sie zu den Steuerzahlern gehören ;-) Good Luck für Ihren nächsten 'Beitrag' ...vielleicht in einem passenden Empörungsforum. Gruß w. ...für den Kadaver-Kommentar muss ich das nicht noch mal wiederholen 8-) An Red., wenn es zu scharf formuliert ist, machen Sie (wie immer ;-) einen Cut.
Rentenzombieam 19.06.2014 | 23:37
"werter" w. selten einen solchen Blödsinn gelesen. Du hast halt nix kapiert. Wie so oft.... schade eigentlich.
B´sonam 20.06.2014 | 11:19
Auweiha, na wer da nix kapiert hat lasse ich mal unkommentiert... W*olfgang hat mit seinen Aussagen (wie eigentlich immer) vollkommen recht, ich setze sogar noch einen drauf : Es ist gesetzlich in § 14 SGB I sogar so verankert, dass man als Berater (oder auch "edit" ;-)) dazu verpflichtet ist, die Menschen auf die für sie bestmöglichsten Gestaltungsmöglichkeiten (= Rechte) hinweist. Und nichts anderes macht W*lfgang, es werden hier weder Tipps zur "Unterlaufung von Gesetzen" noch "Vorschläge zum Bescheissen" gegeben, sondern schlichtweg fachlich fundierte Hinweise zu GESETZLICH so vorgesehenen Möglichkeiten aufgezeigt. Aber sowas kann leider nicht jeder verstehen... Gruß B´son
DarkKnightRVam 20.06.2014 | 14:43
Danke W*lfgang und B´son...... Allerdings hatte ich die Möglichkeit ja schon beschrieben..... Und zu dem Rest sage ich mal besser nix... 8-)
W*lfgangam 20.06.2014 | 15:12
...ich wollte es nur um 'pointierte' Möglichkeiten ergänzen, die so 'einfach' - von vielen doch nicht erkannt - genutzt werden können. Naja, der Rest ist ...wie ein Vollpfostenschuss bei der WM, viel Gejohle, bringt einen aber nicht weiter ;-) Wünsche Euch beiden ein schönes WE. Gruß w.
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