Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63 und Weiterbeschäftigung

von Kolmar28.01.2024 | 11:29
268 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, Ich könnte Ende dieses Jahres mit 63 in Rente gehen, allerdings hätte ich 12,6 Prozent Abzüge. Regelsaltersrente ist mit 66,5 Jahren, ohne Abzüge mit 64,5 Jahren. 45 Arbeitsjahre habe ich heute schon erreicht. Könnte ich mir auch nur einen keinen Teil auszahlen lassen? (500€) Wenn ja. Die 12,6 Prozent Abzüge würden nur den Teil betreffen? Der andere Teil wäre von den Abzug nicht betroffen? Die Steuer wäre für mich in diesen Jahr niedriger als 2026 im Mai wenn ich ohne Abzüge gehen könnte. Die niedrige Steuer betrifft auch nur den Teil der Rente den ich mir 2024 auszahlen lassen würde und der andere Teil (ab 2026) würde dann höher besteuert. Ich würde bis zur vollen Rente mit 64,5 meine Arbeitszeiten verkürzen. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich schon einen Teil Rente beziehe? Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kolmar,

 

Sie können die Altersrente als Teilrente zwischen 10 % und 99,99 % frei wählen. Der Abschlag wird dann nur auf den Teil berechnet, der vorzeitig in Anspruch genommen wird, das gleiche gilt für die Besteuerung.

 

Ob Sie ihren Arbeitgeber informieren müssen, können wir in diesem Forum nicht sagen. Das hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ab.

 

Wenn Sie aber eine vorgezogene Altersteilrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten nicht mehr in die abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Der Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht zulässig. Somit würden sich bei einer Vollrente ab 64 Jahren und 6 Monaten für die neuen Entgeltpunkte auch noch ein Abschlag ermitteln, wenn Sie zuvor eine vorgezogene Altersteilrente bezogen haben.   

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Miffyam 28.01.2024 | 11:40
Alles ja, außer das mit der niedrigeren Steuer. Bei der Umwandlung einer Teilrente in eine Vollrente ist der Rentenbeginn Und damit der Prozentsatz für den Rentenfreibetrag derselbe.
kurz und knappam 28.01.2024 | 11:59
Sie könnten sich eine Teilrente ausbezahlen lassen, auf die dann der Abschlag von 12,6% anfällt und auf den Rest nicht. Man kann aber nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente wechseln, und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) kann man nicht 'vorzeitig' beantragen. Wenn Sie dann also bereits zwei Jahre vor der Regelaltersrente in eine Vollrente wechseln wollen, bleibt es m.W. bei der Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) und der nicht in Anspruch genommene Teil hätte dann noch einen Abschlag von 7,2% (Differenz bis zur Regelaltersrente). Das wird der Experte am Montag jedoch noch verifizieren. Ob und wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen betrifft Arbeitsrecht und sollten Sie deshalb bitte mit der Personalabteilung/dem Betriebsrat klären.
Miffyam 28.01.2024 | 16:13
Kurz und knapp hat recht. In eine andere Rentenart können sie nicht wechseln. Die Abschläge reduzieren sich nur dementsprechend zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie dann die volle Rente in Anspruch nehmen.
KSCam 28.01.2024 | 16:51
Das läuft letztlich auf die eigene Entscheidung raus. Man kann verschiedene Szenarien durchrechnen, beiallen Rechenspielen ist aber auch die Lebenserwartung ein Faktor. Seit 2023 mit dem Wegfall der Verdienstgrenzen sind die Möglichkeiten für die Menschen vielfältiger was die Entscheidung mitunter aber schwieriger macht. Werde ich sehr alt, ist abschlagsfrei das beste, bin ich mit 70 tot, wäre die früheste Rente besser gewesen - aber auch das kann eine Witwe noch 30 Jahre leben….
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026