Hallo Kolmar,
Sie können die Altersrente als Teilrente zwischen 10 % und 99,99 % frei wählen. Der Abschlag wird dann nur auf den Teil berechnet, der vorzeitig in Anspruch genommen wird, das gleiche gilt für die Besteuerung.
Ob Sie ihren Arbeitgeber informieren müssen, können wir in diesem Forum nicht sagen. Das hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ab.
Wenn Sie aber eine vorgezogene Altersteilrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, können Sie mit 64 Jahren und 6 Monaten nicht mehr in die abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Der Wechsel von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist nicht zulässig. Somit würden sich bei einer Vollrente ab 64 Jahren und 6 Monaten für die neuen Entgeltpunkte auch noch ein Abschlag ermitteln, wenn Sie zuvor eine vorgezogene Altersteilrente bezogen haben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung