Hallo HiSchli,
eine "Verrechnung" der verschiedenen Rentenarten untereinander findet nicht statt.
Bei Ihrer Witwenrente wird die Altersrente aber als Einkommen berücksichtigt und die Witwenrente ggf. gekürzt, wenn die Freibeträge überschritten werden.
Die Zusatzversorgung wird weder bei der Altersrente noch bei der Witwenrente berücksichtigt.
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