Hallo BW,
eine Altersrente beginnt immer mit dem 1. des Folgemonats nach Erreichen der maßgebenden Altersgrenze. Zu beachten ist, dass ggf. am 1. eines Monats Geborene bereits zum 1. dieses Monats den Rentenanspruch haben - das gilt auch für die Altersrente an besonders langjährig Versicherte, wenn Sie vorher oder punktgenau die 45 Jahre voll haben ...oder später, wenn die 45 Jahre erst nach dem frühestmöglichen Rentenbeginn erreicht werden.
Die letzte Rentenauskunft Ihrer Gattin enthält diesbezüglich alle erforderlichen Informationen. Wenn Sie es aktuell haben möchten, dann hier:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Dauert keine 14 Tage, dann ist es im Briefkasten.
Gruß
w.