Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo BW,
den Aussagen von W*olfgang und Schade ist zu zustimmen. Es handelt sich hier um eine arbeitsrechtliche Fragestellung, die seitens der Rentenversicherung nicht geklärt werden kann. Bitte wenden Sie sich bzw. Ihre Frau an den Arbeitgeber.
Der Rentenantrag sollte ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
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