Hallo Planar,
Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht, wenn
1. das 65. Lebensjahr vollendet wurde und
2. die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 45 Jahren mit u.a. Pflichtbeiträgen erfüllt ist.
Dem Rat von Schade schließen wir uns an - wenn Sie eine Rentenauskunft anfordern, können Sie sehen, welche Zeiten bislang berücksichtigt sind.
Vielleicht hilft Ihnen ja auch die Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20) weiter, auf Seite 10 und 11 sind die Zeiten aufgeführt, die zu den 45 Jahren zählen.