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Experten-Antwort

Rente mit 65

von Planar18.02.2017 | 07:11
1271 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich habe meine Renteninformation wie jedes Jahr bekommen. Darin steht das ein Zeitraum zwischen dem 01.09.82 bis heute berücksichtigt wurde und meine Regelaltersrente ab dem 01.10.2032 beginnt. Da wäre ich dann 67. Bei mir ist es so, das ich 82 eine zweijährige Ausbildung absolviert habe und danach 3 Jahre Armee Dienst geleistet habe. Bis auf einen Monat (Arbeitslos), habe ich immer gearbeitet. Die 45 Arbeitsjahre habe ich vor 65 schon voll. Ich meine, ich hätte das so verstanden das man nach 45 Arbeitsjahren und Alter 65 Abschlagsfrei in Rente gehen könnte. Wisst ihr da was genaueres. Vielen Dank planar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Planar,

Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht, wenn

1. das 65. Lebensjahr vollendet wurde und

2. die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) von 45 Jahren mit u.a. Pflichtbeiträgen erfüllt ist.

Dem Rat von Schade schließen wir uns an - wenn Sie eine Rentenauskunft anfordern, können Sie sehen, welche Zeiten bislang berücksichtigt sind.

Vielleicht hilft Ihnen ja auch die Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=20) weiter, auf Seite 10 und 11 sind die Zeiten aufgeführt, die zu den 45 Jahren zählen.

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7 Antworten

Klugpuperam 18.02.2017 | 07:24
Hallo Planar. Die Renteninformation ist auf 2 Seiten DIN A4 zusammengefasst. Da kann logischerweise nicht alles erklärt werden. Es sind dort die Werte für die Erwerbsminderungsrente und die Regelaltersrente aufgeführt. Ob und ggf. wann ein Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente besteht, würde den Rahmen der Renteninformation sprengen. Der Zweck der Renteninformation ist es einen kurzen Überblick zu geben. Für weitere Fragen (z. B. zu vorgezogenen Altersrenten) sollte man dann eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Sehen Sie die Renteninformation am besten einfach als Gesprächsangebot Ihres Rentenversicherungsträgers.
Planaram 18.02.2017 | 09:03
Danke für die Antwort, wie ist es denn generell, wenn man bis 65, 45 Arbeitsjahre rum hat, kann man dann Abschlagsfrei in Rente gehen? Ich bin Jahrgang 65. Ich meine das so gelesen zu haben. Besten Dank
Schadeam 18.02.2017 | 09:18
Ja das kann man. Fordern Sie eine "Rentenauskunft" an, da steht es dann drin.
Referat Jandersam 18.02.2017 | 11:00
Grundsätzlich ja: 45 Jahre voll + 65 Jahre alt = Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt Das bezieht sich auf den derzeitigen Gesetzesstand, bis 2030 kann sich der Gesetzgeber noch kreativ zeigen.
Planaram 18.02.2017 | 13:29
Vielen Dank für die Antworten, es ist ja noch Zeit und richtig der Gesetzgeber kann da noch vieles durcheinanderbringen. Erstmal hat man aber eine Info, was mich noch interessieren würde ob die 3 Jahre NVA anerkannt werden. Beste Grüße planar
KSCam 18.02.2017 | 13:38
Schauen Sie in Ihren Versicherungsverlauf (VV), da steht die NVA Zeit doch drin (oder auch nicht). Wenn Sie keinen VV haben folgen Sie dem Rat von @Schade. Bei jeder Rentenauskunft ist auch ein VV dabei.
planaram 19.02.2017 | 10:58
Okay, dann besten Dank für die Infos.
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