Sehr geehrte Valentina,
offensichtlich wurde der Rentenantrag Ihrer Tante zu Recht abgelehnt, da diese vermutlich nicht zum Personenkreis der Spätaussiedler (§ 4 BVFG) gehört (sie ist Ehegatte eines Spätaussiedlers, die selbst nicht deutsche Volkszugehörige ist und der Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte vermutlich nach dem 31.12.1992).
Die Möglichkeit der Beitragserstattung besteht nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate Beitrags-/Ersatzzeiten) nicht erfüllt haben.
Nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI besteht für Personen die Möglichkeit, die nicht versicherungspflichtig sind, sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig zu versichern.
Ihre Tante sollte sich jedoch ausführlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.