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Rente mit 65 Jahren

von Valentina17.04.2007 | 14:29
1560 Ansichten
2 Antworten
Meine Tante ist im letzten Jahr 65 Jahre alt geworden und hat Rente beantragt. Diese wurde abgelehnt, weil sie keine 5 Jahre Versicherungszeit hatte. Ich muss dazu sagen, dass meine Tante als Aussiedlerin nach Deutschland gekommen ist, jedoch ist sie selbst nicht deutschstämmig, sondern Russin. Sie durfte nur mitkommen, weil ihr Ehemann deutschstämmig ist. Sie hat zwar einen deutscehn Pass, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Arbeitszeiten in Russland wurden deshalb nicht anerkannt. Meine Fragen: Ist die Ablehnung richtig? Kann sie evtl. die fehlenden Jahre nachbezahlen? Bekommt sie die in Deutschland gezahlten Beiträge zurück, wenn sie keine Rente bekommt?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.04.2007 | 16:00

Sehr geehrte Valentina,

offensichtlich wurde der Rentenantrag Ihrer Tante zu Recht abgelehnt, da diese vermutlich nicht zum Personenkreis der Spätaussiedler (§ 4 BVFG) gehört (sie ist Ehegatte eines Spätaussiedlers, die selbst nicht deutsche Volkszugehörige ist und der Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland erfolgte vermutlich nach dem 31.12.1992).

Die Möglichkeit der Beitragserstattung besteht nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI für Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate Beitrags-/Ersatzzeiten) nicht erfüllt haben.

Nach § 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI besteht für Personen die Möglichkeit, die nicht versicherungspflichtig sind, sich für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an freiwillig zu versichern.

Ihre Tante sollte sich jedoch ausführlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

-?-am 17.04.2007 | 17:28
eine Frage, wie funktioniert das: "Sie hat zwar einen deutscehn Pass, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. "
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