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Rente mit 67

von Cassini03.06.2010 | 19:24
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Einführung der Rente mit 67 gilt nachwievor für Personen mit mehr als 35 Beitragsjahren ein vorzeitiges Renteneintrittsalter mit 63 bei Abschlägen von 14.4%. Die Frage die sich mir stellt, beziet sich auf die Sonderregelung mit 45 Versicherungsjahren. Falls eine Person mit 45 BJ entscheidet vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen. Welches Alter ist dann für die Berechnung der Abschläge heranzuziehen 65 (Abschläge 7,2%) oder 67 (Abschläge 14,4%)? Herzlichen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.

2 Antworten

Schadeam 04.06.2010 | 07:40
oder klar ausgedrückt: dann haben Sie mit 63 genau 14,4% Abschlag.
LSam 03.06.2010 | 22:07
Für die Altersrente für langjährig Versicherte ist es unerheblich, ob mehr als 35 Jahr Versicherungszeit vorliegen. Für diese Rentenart spielen die 45 Jahre keine Rolle. . Wenn Sie allerdings die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen wollen, ist Bedingung, dass 45 Versicherungsjahre ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit vorliegen. . Diese Rentenart kann nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, auch nicht mit weiteren Minderungen. . Mit dieser Rentenart lassen sich Minderungen vermeiden die man hätte, wenn man auf Grund des Geburtsjahres erst nach dem 65. Lbj. in Rente gehen kann. Sind aber 45 Versicherungsjahre vorhanden, kann man mit 65 ohne Minderung gehen.
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