Hallo Klappspatenfreund,
wenn Sie seinerzeit gegen den Ablehnungsbescheid der Erwerbsminderungsrente Widerspruch eingelegt haben, müsste die anschließend beantragte Altersrente für schwerbehinderte Menschen als Vorschuss bewilligt worden sein (aufgrund des laufenden Widerspruchsverfahrens). Sollte Ihre nunmehr eingelegte Klage erfolgreich sein, würden Sie voraussichtlich rückwirkend Erwerbsminderungsrente erhalten. In der Regel wird man in diesem Falle erneut befragt, ob man rückwirkend die Umwandlung in die Altersrente wünscht oder nicht. Für den Fall, dass dies unterschiedlich gehandhabt wird, sollten Sie aber Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger halten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung