Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es ohne Abschlag für Versicherte mit ihrem Jahrgang, die mindestens 64 Jahre und 2 Monate alt sind und 45 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben.
Die Altersrente für langjährig Versicherte gibt es für Sie, wenn Sie mindestens 35 Jahre in der Rentenversicherung zurückgelegt haben.
Sie können diese Altersrente mit einem Abschlag von
0,3 Prozent pro Monat vor 66 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen.
Sie können die Altersrente jedoch frühestens ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von 11,4 Prozent.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert sind und
die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder
-bescheid nachgewiesen. Sie muss beim Versorgungsamt beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.
Für Sie liegt die Altersgrenze für diese Rente bei 64 Jahren und 2 Monaten. Sie könnten aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 61 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen.
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