Hallo Heidi57,
wenn Sie eine vorgezogene Altersrente als Teilrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen, dann bleibt dieser Abschlag nur für den in Anspruch genommen Teil fortlaufend erhalten. Je nach dem, wann die volle Rente in Anspruch genommen wird, entfallen auf den restlichen Teil der Rente weniger oder keine Abschläge. Die Beiträge aus der Beschäftigung wirken sich dann ab der Regelaltersgrenze zusätzlich in Form eines Zuschlages rentensteigernd aus.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.