Grundsätzlich hat "Swiffer" recht. Jedoch kommt es dabei darauf an, ob Sie an dem Stichtag 01.01.2007 schwerbehindert waren und/oder mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben. Bei Erfüllung der Vertrauensschutzregelungen ist auch ein Rentenbeginn mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Bitte lassen Sie sich daher bei der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle beraten und lassen den Vordruck "R 240" aufnehmen, sodass die erforderlichen Voraussetzungen geprüft werden können.
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