Den Aussagen von Schade und lotscher ist zuzustimmen.
Mit einem Verdienst oberhalb der BBG haben Sie mit Sicherheit alle Hinzuverdienstgrenzen überschritten und es besteht gar kein Anspruch auf Altersrente.
Sie sollten unbedingt eine unserer Beratungsstellen aufsuchen und sich die Möglichkeiten erklären lassen (Beratunsstellen suche in der linken Navigationsleiste).