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Zur Experten-Antwort springenHallo Ü 60, Sie können für ihre inländische Rentenzahlung auch das Konto einer Person Ihres Vertrauens Rente benennen. Hinsichtlich Ihrer Fragen zur steuerlichen Beurteilung der Rentenauszahlung wenden Sie sich am besten an die Finanzbehörden oder an sonstige zur Beratung in steuerlichen Fragen zugelassene Stellen. Grundsätzlich hat jedoch der Rentenberechtigte, und nicht der Zahlungsempfänger die Rentenzahlungen zu versteuern. Die Finanzbehörden werden über ihren grundsätzlichen Rentenanspruch (nicht über die Höhe Ihrer Rentenzahlung) über ihre im Rentenantrag angegebene SteuerID benachrichtigt. Möchten Sie Ihre Rentenzahlung auf ein ausländisches Konto überweisen lassen, gelten besondere Bestimmungen. Hierüber informiert Sie der Rentenservice der Deutschen Post. Auf deren Webseite gibt es übrigens ein Downloadcenter, wo Sie die entsprechenden länderspezifischen Formulare herunterladen können.
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