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Experten-Antwort

-- RENTE ( N ) AUF KONTO VON FAMILIEN-MITGLIEDER - UND ODER BEKANNTE --

von Ü 6028.09.2022 | 01:21
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , lt. Gesetz ist es möglich das man seine Rentenbezüge auf ein Konto von Familien-Mitgliedern - und // oder Bekannten anweisen lassen kann . Wer bitte kann darüber eine genauere Aussage treffen , auf die man sich ggf. zu 101 % verlassen kann . 1. LVA // DRV & VBL 2. Familien Mitglieder 3. Bekannte // Freunde 4. An Familien Mitglied der in Switzerland lebt 5. Gibt es für denjenigen Steuerlich etwas zu beachten 6. Welche Stelle der LVA//DRV & VBL muß man dazu zuerst informieren // unterrichten 7. Der Postrentendienst meint das sie dazu nichts sagen können und man sich direkt an die LVA//DRV & VBL wenden muß 8. Ist so etwas zeitlich begrenzt Für alle , hier von mir vergessenden Fragen - Informationen, wäre ich ebenfalls dankbar wenn diese zzg. beantwortet werden würden . MfG Ü 60

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ü 60, Sie können für ihre inländische Rentenzahlung auch das Konto einer Person Ihres Vertrauens Rente benennen. Hinsichtlich Ihrer Fragen zur steuerlichen Beurteilung der Rentenauszahlung wenden Sie sich am besten an die Finanzbehörden oder an sonstige zur Beratung in steuerlichen Fragen zugelassene Stellen. Grundsätzlich hat jedoch der Rentenberechtigte, und nicht der Zahlungsempfänger die Rentenzahlungen zu versteuern. Die Finanzbehörden werden über ihren grundsätzlichen Rentenanspruch (nicht über die Höhe Ihrer Rentenzahlung) über ihre im Rentenantrag angegebene SteuerID benachrichtigt. Möchten Sie Ihre Rentenzahlung auf ein ausländisches Konto überweisen lassen, gelten besondere Bestimmungen. Hierüber informiert Sie der Rentenservice der Deutschen Post. Auf deren Webseite gibt es übrigens ein Downloadcenter, wo Sie die entsprechenden länderspezifischen Formulare herunterladen können.

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9 Antworten

Ü 60am 28.09.2022 | 04:30
Hallo , R0100 Ab. Seite - 4 - ?? Ich dachte das gibt man auf den Antrag zur Überweisung auf a Konto beim Postrentendienst an . Habe ich da eventuell einen " falschen " Denkfehler ?? Lebensbescheinigung für 2022 habe ich bereits abgesendet und ist auch angekommen . Sorry , habe eventuell vergessen zu erwähnen , daß ich bereits 15 Jahre Rente beziehe -- LVA / VBL -- Wie ich , Dank meiner unheilbaren Erkrankung , heute Nacht gelesen habe gibt es sogar ab 01.01.2021 ein Gesetz nach EU-Recht das man seine Rente auf ein anderes Konto kann anweisen lassen . Warte mal den heutigen Tag ab um zu erfahren was die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung dazu schreiben Trotzdem vielen Dank erstmal Ü 60
FSam 28.09.2022 | 02:13
Im Antrag R0100 ab Seite 4 werden doch die Daten abgefragt. Eintragen und eventuelle Zusatzformulare beilegen. Und, wenn man dann im Auslend lebt, bitte auch jährlich an die Lebendbescheinigung denken ;)
Schadeam 28.09.2022 | 06:25
Wo ist eigentlich das Problem? Wenn Sie selbst - warum eigentlich? - kein eigenes Konto haben, teilen Sie demjenigen von den Sie die Zahlungen erhalten (DRV, VBL) schriftlich mit, auf welches Konto künftig die Rente gehen soll. Hoffentlich ist dann dieser Geldempfänger so anständig Ihnen die Rente dann auch zu übergeben.
Ü 60am 28.09.2022 | 08:31
Hallo , schade das Sie es nicht werden , but Merci !
Verstehe nix?am 28.09.2022 | 09:32
der andere Empfänger, bekommt sicher Probleme mit seiner Steuererklärung. ! Er muss Kopien vorlegen. Nehmen Sie Ihr Konto, und geben Sie 1 Vollmacht dafür . Möglichst in der monatlichen Summe begrenzt.! Gruss
Ü 60am 28.09.2022 | 10:04
Hallo , von der Sache her kein schlechter Gedanke -- but geht leider so aber nicht . Das mit den Steuern könnte so stimmen , da ich normalerweise auch Steuern zahlen müßte . In dem Land , wo ich Wohnhaft bin , zieht der Staat von seinen Rentnern keine Steuern ein. zzg. -- GdB 100 -- Auch hier bedanke ich mich für die Info ! Ü 60
Na jaam 28.09.2022 | 10:41
ein Schließfach nehmen und alle 3 Monate das Bargeld deponieren. Bekannte sehr sehr schlecht. Ein Freund von mir, der 100% überzeugt war, Bekannte ist ehrlich ist verstorben und die Mieteinnahmen 18 Jahre 2 Häuser und anderes, war schlicht in bar über 2 M verschwunden. Mein Rat, bleib einfach ehrlich oder bunkere zuhause
Ü 60am 28.09.2022 | 11:05
Hallo , Ich will und werde niemand betrügen . Dazu bin ich , so glaube ich jedenfalls , zu doof . Ich muß aber , über kurz-oder lang , eine Lösung für a eventuelles , nahendes Problem finden . Danke Ü 60
Ü 60am 28.09.2022 | 17:13
Hallo an alle die mir so gut geholfen haben of course inclusive den LVA/DRV Experten . Jetzt habe ich einen besseren Ein-und Durchblick in diese doch eher seltene Materie des Deutschen Rentenrechts . Nun , mein Verwandter 1- Grades wohnt tatsächlich in der schönen , teuren Schweiz , über 30-Jahre . OK- Ich will mir das alles durch mein Kopf gehen lassen und in Ruhe & Besonnenheit dann die Entscheidung treffen . Vielen lieben Dank nochmals an alle User !! MfG Ü 60
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