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Experten-Antwort

Rente nach 20 Jahren WfB

von Kolle13.12.2017 | 20:12
532 Ansichten
2 Antworten

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Meine Betreute hat nun 20 Jahre in der Werkstatt für Behinderte gearbeitet und damit einen Erwerbsminderungsrentenanspruch. Sie hat dort mit 22 Jahren angefangen mit einer "Berufsausbildung". Zuvor war sie in einer Hilfsschule bzw. wurde zu Hause betreut. Für die Zeit in der Wfb wurden Beitrage gezahlt nach § 166. Mit der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr kommt sie also auf ca. 40 Beitragsjahre X ca. 0,75 EP/ Jahr ??? Wie werden die Jahre vor ihrer Tätigkeit in der WfB bewertet. Sind das auch Anrechnungszeiten, die mit dem Durchschnitt ihrer Tätigkeit bewertet werden ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kolle,

„W*lfgang“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

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1 Antworten

W*lfgangam 13.12.2017 | 20:52
Hallo Kolle, > Mit der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr kommt sie also auf ca. 40 Beitragsjahre X ca. 0,75 EP/ Jahr ??? Damit liegen Sie richtig. > Wie werden die Jahre vor ihrer Tätigkeit in der WfB bewertet. Sind das auch Anrechnungszeiten, die mit dem Durchschnitt ihrer Tätigkeit bewertet werden ? Wenn eine 'normale' Beschäftigung vorgelegen hat, werden sie wie jede andere versicherungspflichtige Beschäftigung - gemessen am jeweiligen Durchschnittseinkommen des Jahre - bewertet. Schulzeit (ab 17. Lbj.) ist allerdings nur Anrechnungszeit - ohne Bewertung. Die 'Betreuung' Zuhause ist keine Rentenzeit. Gruß w.
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