Hallo Caro,
auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören auch freiwillige Beiträge. Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern.
Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung