Hallo Caro,
auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören auch freiwillige Beiträge. Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern.
Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja, ich beziehe ALG1 seit 07/2020 ,nun bleibt aber bei 24 Monaten ALG1 Anspruch eine Restzeit /Differenz von 6 Monaten bis zur Anspruchzeit der Langj.Rente nach 35 Jahren (01.01.2023 ).
Frage: wie kann ich diese Differenz Zeit überbrücken ?
Ja, ich beziehe ALG1 seit 07/2020 ,nun bleibt aber bei 24 Monaten ALG1 Anspruch eine Restzeit /Differenz von 6 Monaten bis zur Anspruchzeit der Langj.Rente nach 35 Jahren (01.01.2023 ).
Frage: wie kann ich diese Differenz Zeit überbrücken ?
Ja, ich beziehe ALG1 seit 07/2020 ,nun bleibt aber bei 24 Monaten ALG1 Anspruch eine Restzeit /Differenz von 6 Monaten bis zur Anspruchzeit der Langj.Rente nach 35 Jahren (01.01.2023 ).
Frage: wie kann ich diese Differenz Zeit überbrücken ?
Ja, ich beziehe ALG1 seit 07/2020 ,nun bleibt aber bei 24 Monaten ALG1 Anspruch eine Restzeit /Differenz von 6 Monaten bis zur Anspruchzeit der Langj.Rente nach 35 Jahren (01.01.2023 ).
Frage: wie kann ich diese Differenz Zeit überbrücken ?
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