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Experten-Antwort

Rente nach 35 Jahren f.langjährige Versichert

von Caro12.08.2020 | 18:59
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8 Antworten

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Hallo, bin 1959 geb.> Renteneintritt nach 35 J. 01.01.2023 mit 10,8 % Abschlag möglich. Ich bin seit 07 /2020 arbeitslos = 24 Monate ,d.h. es fehlen 6 Monate bis zur mögl. Rente mit Abschlag am 01.01.2023 . Kann ich die 6 Monate Differenz "erkaufen", um in Rente gehen zu können ? Danke für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Caro,

auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören auch freiwillige Beiträge. Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, können Sie sich grundsätzlich freiwillig versichern.

Im Rahmen dieses Forum können immer nur allgemeine Informationen gegeben werden. Ich empfehle Ihnen daher unbedingt zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort können Ihnen die Kollegen detaillierte Informationen auf Grundlage Ihres Versicherungskontos geben und man wird Sie hinsichtlich der für Sie günstigsten weiteren Vorgehensweise individuell beraten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Nachfrageam 12.08.2020 | 19:12
Beziehen Sie Arbeitslosengeld? Wenn ja, werden weiterhin Rentenbeiträge entrichtet. Wenn nein - freiwillige Beitragszahlung ist möglich. Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zählen auch mit für die Wartezeit von 35 Vers.Jahren. Ist aber eine wackelige Kiste, ob Sie ggf. die Vorraussetzungen für die Anrechnung erfüllen.
Caroam 12.08.2020 | 19:20
Ja, ich beziehe ALG1 seit 07/2020 ,nun bleibt aber bei 24 Monaten ALG1 Anspruch eine Restzeit /Differenz von 6 Monaten bis zur Anspruchzeit der Langj.Rente nach 35 Jahren (01.01.2023 ). Frage: wie kann ich diese Differenz Zeit überbrücken ?
Nachfrageam 12.08.2020 | 23:17
Nach Auslaufen des ALG könnten Sie sich weiter arbeitslos melden, müssten dem sogenannten Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen und könnten dann eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit im Rentenkonto gutgeschrieben bekommen. Ist aber "gefährlich". Ein "falscher" Fehler ihrerseits ( ich weiss, Fehler sind immer falsch) und die Arbeitsagentur kegelt Sie raus. Sicherer ist Minijob ( hier aber bloss nicht auf die Versicherungspflicht verzichten) oder aber die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen.
W°lfgangam 13.08.2020 | 19:14
Hallo Caro, brauchen Sie denn diese 6 Monate überhaupt punktgenau ("will ich erkaufen"), um die 35 Jahre zum 01.01.2023 zu erreichen - oder wären Sie 35 Jahre doch schon vorher voll und es geht Ihnen nur um die (finanzielle) 'Überbrückung' dieser Lücke? Ihre Folgeantwort lässt eher den letzten Schluss zu /wo kommt's Geld bis zur Rente her, dann -> Jobcenter, sofern Ihre Vermögensverhältnisse das zulassen. Gruß w.
Mitleseram 14.08.2020 | 07:45
Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren bereits zum Ende des Arbeitslosengeldbezugs (06/22) erfüllt haben, besteht eigentlich keine Veranlassung, die (scheinbar) "fehlenden" sechs Monate bis zum Rentenbeginn zwanghaft aufzufüllen. Wenn Sie es trotzdem möchten, sollten Sie sich bewusst sein, dass die daraus resultierende "Rendite" vergleichsweise mager ausfällt. Die freiwilligen Mindestbeiträge für diese sechs Monate würden Sie 502,20 EUR kosten, die zusätzliche "Nettorente" hieraus beträgt unter Berücksichtigung von Abschlägen und den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bescheidene 1,81 EUR. Es dauert also (ohne Berücksichtigung von Rentenanpassungen) rund 23 Jahre, bis Sie ihr Geld wiedersehen, eine "Verzinsung" fällt praktisch erst nach ihrem 86. Geburtstag an. Die "Rendite" ist übrigens prozentual immer die Gleiche, auch wenn Sie beispielsweise statt 502,20 EUR das Zehnfache einzahlen würden.
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