Hallo Gina,
Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Bei mehreren Kinder rechnet sich der Zeitraum bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes.
Sie werden auf die 35-jährige Wartezeit angerechnet.
Auch freiwillige Beiträge zählen zu den 35 Jahren. Dazu sollten Sie jedoch erstmal in Erfahrung bringen, ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist und wieviele Monate Sie bereits haben bzw. wieviele Monate ggf. noch fehlen.
Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und fordern Sie eine Rentenauskunft an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.