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Rente nach 42 Beitragsjahren ?

von Stahlmagnolie10.04.2007 | 09:49
3059 Ansichten
2 Antworten
Ich bin am 16.7.1950 geboren, arbeite seit dem 20.4.65 ohne Ausfallszeiten. Bin verheiratet unsere Tochter, geb. 1984 ist in der Ausbildung. Ich arbeite als Krankenschwester in Vollzeit, seit dem 25.1.2005 bin ich 50% Schwerbehindert. Im November 2006 hatte ich einen privaten Unfall, rechts Ellenbogenluxation,linkes Sptunggelenk Bänderriß. Seit dem ständige Schmerzen im Arm und beim gehen. Am Arbeitsplatz schaffe ich das Tempo nicht mehr. Welche Möglichkeiten gibt es vorzeitig in Rente zu gehen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.04.2007 | 14:28

Sie haben die Möglichkeit, eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu beantragen. Abhängig vom noch vorhandenen Leistungsvermögen unterscheidet das seit 01.01.2007 geltende Recht zwischen folgenden Renten wegen Erwerbsminderung:

1. Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

1. Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

3. Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, können Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

Die Entscheidung, inwieweit Ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist, trifft der Rentenversicherungsträger.

1 Antworten

???am 10.04.2007 | 11:03
Sofort können Sie nur eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Am sinnvollsten wäre es, sich bei einer Beratungsstelle über die zu erwartende Rentenhöhe zu informieren. Normalerweise sollte man den Krankengeldanspruch möglichst voll ausschöpfen, bevor man den entsprechenden Antrag stellt.
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