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rente nach 45 beitragsjahren

von doris10.07.2007 | 13:00
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Jahr 2011 bin ich seit 45 Jahren berufstätig und habe entsprechende Beiträge gezahlt.Ich trage mich mit dem Gedanken vorzeitig in Rente zu gehen , da ich inzwischen auf einem Auge fast blind bin und mein Gesundheitszustand auch sonst nicht mehr so optimal ist. Meine Frage ist nun ; Wie wirkt es sich aus , wenn ich mit z.B. 60(42 Beitragsj.) bzw. 63(45 Beitragsj.) Jahren Altersrent beziehen möchte ?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Die nächste Beratungsstelle finden Sie unter:

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Die 45 Beitragsjahre spielen nur bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte eine Rolle. Diese Altersrente gibt es ab dem Jahr 2012 für Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Antonia,

mit der Anhebung der Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr wurde eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt. Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn nach Erfüllung der fünfundvierzigenjährigen Wartezeit ist nur mit Abschlägen möglich. Sind die 45 Jahre Wartezeit erfüllt, bevor das 65.Lebensjahr vollendet ist ,kann nach Erreichen der Altersgrenze die Rente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch genommen werden.

Empfehlenswert ist eine Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

6 Antworten

lotscheram 10.07.2007 | 13:49
Hallo doris, um nähere Angaben machen zu können ist Ihr Geburtsmonat und das Jahr wichtig. Aus den Arbeitsjahren kann keine korrekte Aussage abgeleitet werden. Wenn Sie aber noch vor 1952 geboren sind, können Sie die Altersrente für Frauen frühestens ab dem 60. Lbj. in Anspruch nehmen, da aber mit 18% Minderung, für jeden Monat späterem Beginn 0,3% weniger Minderung. Das Erreichen von 45 Berufsjahren ist von Bedeutung für eine Rentenart, die es erst ab dem 01.01.2012 gibt, die man aber nicht vorzeitig in Anspruch nehmen kann, man muss das 65 Lbj. erreicht haben.
Schadeam 10.07.2007 | 13:53
wenn Sie vor 1952 geboren ist, wäre die AR für Frauen mit 60 bei 18% Abschlägen möglich. Sollten Sie 50% schwerbehindert sein, wäre der Abschlag dann 10,8% oder sogar je nach Eintritt der SB und Ihrem genauen Alter sogar bei 0%. Sind Sie Jahrgang 52 oder jünger kommt ohne Schwerbehinderung frühestens mit 63 die AR für langjährig Versicherte, für die Sie 35 Versicherungsjahre brauchen in Frage. Beantragen Sie doch eine aktuelle Rentenauskunft und/oder lassen Sie sich persönlich bei einer Außenstelle der RV beraten. Die Frage der 45 Jahre dürfte für Sie keine allzugroße Rolle spielen (hängt auch wieder vom Jahrgang ab)
Schiko.am 10.07.2007 | 14:44
Damit auch sie im umkehrschluss nicht raten müssen, nenne ich ergänzend die daten für die abschlagsfreie rente bei schwerbehinderung: Bis 16.11. 1950 geboren und spätestens am 16.11. 2000 anerkennung von 50%, die auch bei renten- beginn noch vorliegen müssen. Mit freundlichen Grüßen.
Antoniaam 10.07.2007 | 15:24
Ich, weiblich, arbeite seit meinem 16.Lebensjahr, d. h. mit 61 Jahren hätte ich dann 45 Beitragsjahre. Kann ich dann mit 61 Jahren meine Arbeit aufhören und dann mit 65 Jahren die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen oder muß ich bis zum Rentenbeginn im Arbeitsleben stehen.
Schadeam 10.07.2007 | 15:34
klar, das können Sie grundsätzlich machen. Sie müssten halt ausrechnen, ob es wirtschaftlich nicht vielleicht sinnvoller wäre, mit 61 (falls das vom Alter her geht) oder mit 63 mit den jeweiligen Abschlägen in Rente zu gehen. Aber das ist eine Rechenaufgabe. Bsp: abschlagsfreie Rente ab 65 in Höhe von 1000 €, dann wäre die Rente mit 63 mit 7,2% Abschlag bei 928 €. Was ist nun besser? ab 63 auf Lebenszeit 928 oder ab 65 dann 1000 €? In den 2 Jahren ab 63 hätten Sie schon mal 22200 € bezogen - das dauert bis Sie das durch die um 72 € höhere Rente "drin haben"!
lotscheram 10.07.2007 | 16:47
Hallo Antonia, die Inanspruchnahme dieser neu geschaffenen Rentenart ist nicht vor dem 01.01.2012 möglich. sollten Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt das 65. Lbj. erreichen, käme die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage, da werden dann nur 35 Ja. mit rentenrechtlicher Zeit benötigt. Wird diese Rente vor dem 65. Lbj. in Anspruch genommen oder vor dem durch die Neuregelung festgelegten Zeitpunkt ohne Minderung, mindert sie sich um jeden Monat früheren Beginn um 0,3%.
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