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Rente nach 45 Beitragsjahren

von Lars06.08.2007 | 08:31
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5 Antworten

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Hallo, ich möchte gerne grundsätzliches in Erfahrung bringen: Kann die Rente mit 65 Jahren beantragt werden, ohne Abschläge, wenn z.B. 47 Beitragsjahre vorhanden sind, diese aber nicht durchgängig sind weil diese durch kurze Arbeitslosigkeit (6 Monate) unterbrochen wurden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im neuen § 38 SGB VI heißt es:

"Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie

1. das 65. Lebensjahr vollendet und

2. die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben."

Es ist nicht Voraussetzung, wie geforderte Wartezeit ununterbrochen zurückgelegt zu haben.

4 Antworten

lotscheram 06.08.2007 | 09:18
Lars, um Ihnen eine vernünftige Antwort geben zu können bitte ich Sie, Ihr Geburtsjahr und Monat zu nennen und auch die Rentenart (Regelaltersrente - Rente für langjährig Versicherte oder Rente für besonders langjährig Versicherte) In Abhängigkeit davon gelten unterschiedliche Schutzbestimmungsregelungen, auch in Bezug auf die Versicherungsjahre >= 45.
Larsam 06.08.2007 | 10:45
Hallo lotscher, da es sich um grundsätzliche Fragen handelt, nenne ich einfach mal zwei fiktive geburtsdaten: 06.1971 und 03.1958
lotscheram 06.08.2007 | 11:04
Hallo Lars, 1. Zu Geburtsjahr 1958-03 Wenn Sie die Rente für: "besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen wollen, geht das nur ab dem Folgemonat der Vollendung des 65. Lbj., das wäre am 01.04.2023 und 45 Jahren versicherungspflichtige Zeit. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden hier nicht mit einbezogen "Altersrente für langjährig Versicherte" Für nach 1957 Geborene gelten keine Schutzbestimmungen mehr für diese Altersrente, die könnten Sie erst abschlagsfrei ab Folgemont der Vollendung des 66.Lbj erhalten, das wäre der 01.04.2024. Der frühestmögliche Zeitpunkt der Inanspruchnahme wäre der 01.04.2021, dann aber mit 10,8% Minderung. 2. Zu Geburtsjahr 1971-06 Wenn Sie die Rente für: "besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen wollen, geht das auch nur ab dem Folgemonat der Vollendung des 65. Lbj., das wäre am 01.04.2036 und 45 Jahren Pflichtversicherung. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht mit einbezogen. Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie ohne Rentenminderung erst ab Folgemont der Vollendung des 67.Lbj erhalten, das wäre der 01.07.2038. Frühestmöglich kann Sie mit Vollendung des 65. Lbj. beansprucht werden, das wäre der 01.07.2036, Minderung 10,8%.
lotscheram 06.08.2007 | 11:55
Lars, das Datum zu 2. "01.04.2036" ist zu korrigieren auf "01.07.2036"
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