Hallo Stefan,
für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren werden auch die nachgezahlten freiwilligen Beiträge für Ausbildungszeiten berücksichtigt.
Hierfür können Beitragshöhen zwischen Mindest- und Höchstbeitrag des aktuellen Antragsjahres gewählt werden.
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist zur Beantragung der Beitragszahlung (Vollendung des 45. Lebensjahres).
Sie können sich vorab durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen, wie sich die zu zahlenden Beiträge (Beitragshöhe angegeben) auf Ihre jeweiligen Renten (EM-Rente, Altersrente) auswirken würden.