Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo!
Sie können zum September 2021 nicht ohne Abschläge in Rente gehen.
Nach Ihren Angaben sind Sie 60 Jahre alt und haben 45 Jahre gearbeitet. Daher sind Sie vermutlich im Jahr 1959 geboren.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit 10,8 % Abschlägen nach Vollendung des 61. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch nehmen. Die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren ist nach Ihren Angaben bereits erfüllt.
Ohne Abschläge kann die Rente erst nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten in Anspruch genommen werden.
Ebenfalls nach Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Monaten können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft an. Daraus gehen die genauen Daten hervor, ab wann Sie eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Zudem geht aus der Auskunft hervor, ob die erforderlichen Wartezeiten tatsächlich erfüllt werden.
Die Auskunft kann telefonisch, schriftlich oder online beantragt werden
(https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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