Eine allgemein gültige Aussage ist nicht möglich. Es kommt tatsächlich immer auf den Einzelfall an. Allerdings gilt, wie bereits im Beitrag vom 29.03.2011 erwähnt, je mehr Unterlagen bereits vorliegen, desto wahrscheinlicher ist es, dass anhand dieser Unterlagen bereits eine Entscheidung möglich ist, also eine Begutachtung nicht vorgenommen werden muss. Daher ist es auch ganz wichtig, dass Sie bei der Rentenantragstellung die Ärzte, bei denen Sie zur Zeit in Behandlung sind uns vollständig benennen. Nur so können von diesen ggfs. die erforderlichen Unterlagen eingeholt werden und eine unnötige Begutachtung vermieden werden.