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Experten-Antwort

Rente nach Aktenlage/Frage zu Pumukles Frage

von marie29.03.2011 | 19:42
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3 Antworten

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hallo zusammen, nachdem ich die antworten auf pumukles frage gelesen habe, entsteht bei mir folgende frage? wenn eine rente nach aktenlage entschieden wird, welche punkte müssen erfüllt werden, damit die rente ohne gutachter verlängert wird. ich war noch nie bei einem gutachter, die volle em-rente wurde schon 2 mal ohne gutachter verlängert. spielen medis eine rolle? z.b. opiate? oder was ist entscheidend? danke marie (morbus bechterew)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine allgemein gültige Aussage ist nicht möglich. Es kommt tatsächlich immer auf den Einzelfall an. Allerdings gilt, wie bereits im Beitrag vom 29.03.2011 erwähnt, je mehr Unterlagen bereits vorliegen, desto wahrscheinlicher ist es, dass anhand dieser Unterlagen bereits eine Entscheidung möglich ist, also eine Begutachtung nicht vorgenommen werden muss. Daher ist es auch ganz wichtig, dass Sie bei der Rentenantragstellung die Ärzte, bei denen Sie zur Zeit in Behandlung sind uns vollständig benennen. Nur so können von diesen ggfs. die erforderlichen Unterlagen eingeholt werden und eine unnötige Begutachtung vermieden werden.

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2 Antworten

Pumuckelam 29.03.2011 | 20:42
Hallo Marie, noch ist die Rente ja nicht wirklich durch. Kann ja immer noch sein, dass eine Rentenablehnung kommt. Also der Experte hatte ja geschrieben, dass wenn die Unterlagen nicht ausreichen, entweder ein Befundbericht vom Arzt oder ein Gutachtertermin entscheidend sind. Zur Reha war ich das letzte Mal vor 4 Jahren, wegen der Chemo. Zu meiner Person ist zu sagen, bin schwerbehindert (100% von Geburt an und auch vor einiger Zeit an Krebs erkrankt). Obwohl man ja immer wieder liest, das eine Schwerbehinderung nicht wirklich ausschlaggebend bei der Berentung ist, glaube ich doch, dass es aber bei der Entscheidung positiv mit einfließt. Was man bei einer EM-Rente haben muss kann man, glaube ich, gar nicht pauschaiisieren. Ich kenne einige Schwerbehinderte aber auch krebserkrankte, denen man die Rente abgelehnt hat. Sicherlich sind es aber mitgeschickte Arztbriefe, KH-Berichte und ein aussagekräftiger Befundbericht, der eine Berentung eindeutiger werden lässt.
yumikoam 30.03.2011 | 08:23
es gibt keine allgemeingültigen "kriterien", die erfüllt sein müssen, damit kein gutachten erforderlich ist und eine weitergewährung nach aktenlage erfolgen kann. es kommt immer auf den einzelfall an und ist entscheidung des zuständigen arztes beim sozialmedizinischen dienst des rentenversicherungsträgers.
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