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Rente nach Altersteilzeit

von hehe16.03.2009 | 20:25
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3 Antworten

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Befinde mich in Altersteilzeit und kann anschließend (2009) unmittelbar mit 60 Jahren in Rente gehen (mit Abschlag 18%). Frage: Kann ich die Rente auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt (bis Lebensalter 65) beantragen, z.B. um zwischenzeitlich wieder eine Beschäftigung aufzunehmen? Oder gibt es zu beachtende Auswirkungen (z.B. Erhöhung des Renteneintrittsalters)?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Schließe mich den vorherigen Beiträgen mit folgenden Ergänzungen an:

Sie müssen (solange Sie weiterhin die Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte Altersrente erfüllen) nicht nahtlos in die Rente wechseln. ABER! Wenn Sie nicht in die Altersteilzeit (ATZ) wechseln und Sie einen Rentenanspruch (auch mit Kürzung) haben, dann wird das AloGeld 1 nach den gekürzten Bezügen der ATZ berechnet.

Sollte Ihr Arbeitgeber während der ATZ Fördergelder von der Arbeitsagentur erhalten haben, so wird ein ALG-Anspruch nach ATZ nicht mehr bestehen!

Bei ATZ ohne öffentliche Förderung mag das anders aussehen - allerdings würde sich dann das Arbeitslosengeld nur nach dem letzten Einkommen berechnen!

2 Antworten

Wolfgangam 16.03.2009 | 20:39
Hallo hehe, wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente nach ATZ zum 60. Lbj. erfüllt haben ...können die auch wieder verloren gehen. Vor Beginn dieser Rentenart müssen Sie in den letzten 10 Jahren für mind. 96 Monate Pflichtbeiträge vorweisen können - bei folgender Beschäftigung/Pflichtversicherung bleibt diese Voraussetzung natürlich bestehen und Sie können dann zu jedem späteren Zeitpunkt die Altersrente nach ATZ (mit geringerem Abschlag) erhalten. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters hat für die AR nach ATZ keine Bedeutung. Hier gilt nach wie vor 65 als ungekürzter Rentenbeginn. Gruß w.
Wolfgang Amadeusam 16.03.2009 | 20:36
Wenn Du 2009 wegen Altersteilzeit in die Altersrente gehen kannst, dann kannst Du es auch noch später, überhaupt kein Problem. Wie Du schon richtig gesagt hast, wird dann der Abschlag geringer. Was steigt ist der steuerpflichtige Anteil, der steht im Jahre 2009 bei 58 % und steigt jedes Jahr mit späterem Rentenbeginn um 2 %. Das gleichst Du jedoch durch den geringen Abschlag wieder aus. Dann viel Spaß beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben.
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