Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente nach Altersteilzeit

von Willi22.07.2013 | 07:47
1273 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Herren, Ich habe am Wochenende in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest geblättert. Darin stand etwas, dass mir bisher nicht bekannt war. Nach Altersteilzeit wird die Rente gekürzt wenn man sie z.B. im Alter von 63 Jahren in Anspruch nehmen will. (Auf eine solche Lösung möchte ich mich mit meinem Arbeitgeber einigen). Dort stand auch in eimen Halbsatz, das bei langjährig versicherten (über 35 Jahre) die Kürzung mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters wegfallen würde. Habe ich das richtig gelesen? Oder war nur die Formulierung ein wenig schwammig. War damit gemeint: a)Altersrente nach Altersteilzeit mit 63 = Abschlag lebenslang b)Altersrente nach Altersteilzeit zum Zeitpunkt des gesetzlichen Rentenbeginns = kein Abschlag. Wobei diese beiden Regelungen ja auch ohne Altersteilzeit gelten. Oder gibt es doch die besondere Regelung für langjährig Versicherte mit Altersteilzeit?? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Willi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Willi, dem Beitrag von öha kann ich nur zustimmen. Er hat alles wesentliche auf den Punkt gebracht. Ich hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt sind. Im Einzelfall ist doch eine persönliche Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ratsam.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch kann man alle Altersrenten nochmals erläutern bzw. die richtige auswählen. Auch kann man eine Aussage zur Rentenhöhe machen, falls Sie vorhaben Altersteilzeit zu machen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

öhaam 22.07.2013 | 08:48
Die Regelaltersgrenze liegt für ALLE ab 1947 Geborenen bei 65 Jahren plus x Monaten - Ausnahme: Sie wurden vor dem 01.01.1955 geboren und haben vor dem 01.01.2007 bereits AtZ vereinbart - dann bleibt das 65 Lj. die Regelaltersgrenze (=abschlagsfreie Altersrente). Für jeden Monat den die Altersrente vor der Regelaltersgrenze beginnt gibt es aktuell eine DAUERHAFTE Kürzung von 0,3%. Geht Jg. 1958 also mit 63 statt 66 Jahren, so sind das 36 MOnate vorzeitig oder 10,8% Abschlag für die gesamte Dauer des Rentenbezuges. Achtung: abweichende Regelungen bei schwerbehinderten Menschen oder besonders langjährig Versicherten (hier gelten günstigere Altersgrenzen). Wenn Sie AtZ vereinbaren sollten Sie evtl. das Erreichen des abschlagsfreien Rentenalters als Ende der Beschäftigung in Betracht ziehen. Z.B. Jahrgang 1958: wenn Sie ab 60 Jahren AtZ für 6 Jahre im Blockmodell vereinbaren, dann sind Sie mit 63 Jahren mit der Arbeit durch, werden aber erst mit 66 Jahren Altersrentner und sind damit ohne Abschlag. In der Freistellung werden Sie vom Arbeitgeber bezahlt, es fließen bis zum Rentenbeginn noch Werte in ihr Rentenkonto und Sie vermeiden einen Abschlag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026