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Rente nach Altersteilzeit

von Philipp29.08.2007 | 18:33
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6 Antworten

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Ich hätte die Möglichkeit einen ATZ-Vertrag über 2 Jahre abzuschließen (Blockmodell, Beginn 1.1.2008, Ende 31.12.2009). Bin im Dezember 1947 geboren. Möchte mich vergewissern ob ich ab 1.1.2010 vorgezogene Altersrente mit entsprechender Minderung beziehen kann?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das ist definitiv so! Ihre vorgezogene Altersrente nach 24 Monaten Altersteilzeit kann frühestens zum 01.01.2010 mit einer Rentenminderung von 10.8 % beginnen. Unterstelle mal, dass die versicherungsrechtl. Voraussetzungen geprüft sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Anita,

bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente können die Rentenminderungen durch Zahlung von Beiträgen vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.

Wieviel Sie diesbezüglich einzahlen müssen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ob und in welcher Form nach Beendigung der Altersteilzeitarbeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger nicht geklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.

4 Antworten

lotscheram 29.08.2007 | 20:55
Ab 01.01.2010 können sie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder ATZ mit 10,8% Minderung in Anspruch nehmen
Christineam 30.08.2007 | 20:16
Bin Jahrgang 1949, meine Altersteilzeit endet nach 34 Monaten zum 28.02.09 - bin mit 40% einem Schwerbehin-derten gleichgestellt (zeitlich unbefristet und mit Wirkung ab 11.06.1993) und möchte wissen, ob ich bei Rente ab 01.03.2009, also nach Vollen-dung des 60. Lebensjahres, auch 18% Rentenabschlag habe.
Anitaam 06.09.2007 | 10:06
Ich habe gehört, das man bei Beendigung der ATZ auch ohne Abzüge in Rente gehen kann. Man könnte da wohl in die noch nicht genutzte Arbeitslosigkeit gehen und die Differenz zur Rente zuzahlen. Welche Möglichkeit gibt es noch?
Madlenam 08.09.2007 | 17:37
Gibt es eine Möglichkeit mit Ende der Altersteilzeit noch nicht, mit 18% Abzug, in Rente zu gehen? Ist es möglich an das Ende die Monate der Arbeitslosigkeit welche ich noch nehmen mußte,zu beantragen? Ich zahle ja selbst in der Freiphase der ATZ Arbeitslosenversicherung ein. Wer kann mir sagen welche Möglichkeiten es noch gibt! Danke
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