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Rente nach Altersteilzeit

von Klaus09.10.2007 | 15:33
1109 Ansichten
1 Antworten
Hallo, bin am 10.08.1947 geboren. Es besteht eine Altersteilzeitvereinbahrung zwischen meinem Arbeitgeber und mir, mit einer Dauer von 3 Jahren. Die zum 01.09.07 beginnt und am 31.08.2010 endet. Danach mit 63 Jahren in Altersrente. Sind hier immer noch die 7,2% Abzug gegeben oder hat sich hier etwas geändert?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 09.10.2007 | 15:47

Nein - zumal Sie erst mit 63 Jahren in Rente gehen wollen.

In Ihrer Konstellation erhält der AG zum einen (noch) Förderleistungen der BA für die ATZ - Sie damit die sogen. Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen RV. Die ATZ kann außerdem sowohl mit der Altersrente wegen ALO/ATZ als auch Altersrente für langjährig Versicherte kombiniert werden.

Beide können - bei Vorliegen der weiteren Anspruchsvoraussetzungen - mit 63 Jahren beansprucht werden. In beiden Fällen wäre dann ein Abschlag von 7,2 % zu berücksichtigen.

PS: Die Anhebung des für den Abschlag massgebl. Lebensalters bei der Altersrente für langjährig Versicherte erfolgt indes erst für Geburtsjahrgänge ab 1949 und jünger - und selbst dann gibt es Vertrauensschutztatbestände für bis 01.01.1955 Geborene.....

Hätten Sie indes beabsichtigt, die Altersrente wegen AlO/ATZ bereits mit 60 beanspruchen zu wollen, so wäre dies nur dann möglich gewesen , wenn Sie die ATZ auch bereits vor 1.1.2004 vereinbart hätten.

MfG

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