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Experten-Antwort

Rente nach Altersteilzeit

von Willi Busch01.01.2015 | 14:54
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3 Antworten

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Ich habe ATZ seit Juli 2013 bis zum Erreichen des frühestmöglichen Renteneintritts mit 63 (Alt-Regelung). 45 Versicherungsjahre sind dann erfüllt. Nach der Neuregelung ist die abschlagsfreie Rente für mich ab 64 möglich. Ich habe aber gelesen, dass ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen bei besonders langjährig Versicherten nach der neuen Rentenregelung nicht mehr möglich sei. Gilt das auch bei der ATZ? Bei Abschluss des ATZ-Vertrags konnte ich das ja nicht wissen. Oder kann ich jetzt mit 3,6% Abschlägen (für 12 Monate früher) doch gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Busch,

die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht mit Abschlägen vorgezogen in Anspruch genommen werden.

Es empfiehlt sich ein Beratungstermin bei einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung um verschiedene Szenarien und deren Auswirkung durchzusprechen, ggf. kommt eine freiwillige Beitragszahlung etc. nach der Altersteilzeit in Betracht. Vielleicht suchen Sie zusätzlich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um in Erfahrung zu bringen, ob die ATZ ggf. verlängert werden könnte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 01.01.2015 | 16:12
Hallo Willi Busch, ob mit oder ohne ATZ spielt für die Rentenart keine Rolle. Jahrgang '58 kann die AR für besonders langjährig Versicherte erst ab 64 erhalten, ein vorgezogener Beginn dieser Rente mit Abschlägen ist nicht möglich. Weitere Info: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
_icham 08.01.2015 | 10:17
ein vorgezogener Rentenbeginn bei der Altersrente für besonders langj. Versicherte war auch vor der Rechtsänderung nicht möglich Sie können die Altersrente für langj. Versicherte beantragen ab 63 mit 10,8% Abschlag (gleicher Rechtsstand wie beim ATZ-Vertragsabschluss) Es sei denn, Sie überbrücken das eine Jahr (z.B. durch Verlängerung Ihrer ATZ, Arbeitslosmeldung, etc) und gehen dann mit 64 in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langj. Versicherte
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