Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss Ihr Mann die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich einhalten. Dabei ist es egal, ob er drei Monate oder regelmäßig arbeitet. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze darf Ihr Mann auch über 400 Euro hinzuverdienen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinsen zählen nicht zum Hinzuverdienst im Sinne der Rentenversicherung.
Inwieweit Beiträge zur Krankenversicherung aus den Einnahmen zu zahlen sind, muss mit der Krankenkasse geklärt werden.
Mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag ist alles genau geregelt - dies ist vielleicht besser als eine mündliche Absprache.