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Rente nach Altersteilzeitarbeit

von I.M.13.05.2010 | 11:29
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Mein Mann bezieht nun eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit (mit 62Jahre). Wenn ich es gut verstehe, dazu verdienen kann er jetzt bis 400EUR/Monat? Die 400EUR ist inklusive Verdienst aus Vermietung und (oder) aus Zinsen? Oder ist es REINE Verdienst aus Arbeitstätigkeit? Bezahlt mein Mann von dem 400EUR ein Beitrag zu der KV, falls er noch ca. 200EUR aus Vermietung und Zinsen verdient? Zu dem Minijob (400EUR/Monat): muss es eine regelmäßige Tätigkeit sein über mehrere Monate, oder kann es auch kurzfristig z.B. 3Monate sein? muss man Vertrag mit dem Arbeitsgeber ausfertigen? In diesem Expertenforum habe ich gelesen, dass neben der „Regalaltersrente“ mit 65 keine Zuverdienstgrenze gibt´s. Wird es auch der Fall meines Mannes, sobald er 65 erreicht? Danke, I.M.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze muss Ihr Mann die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro monatlich einhalten. Dabei ist es egal, ob er drei Monate oder regelmäßig arbeitet. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze darf Ihr Mann auch über 400 Euro hinzuverdienen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinsen zählen nicht zum Hinzuverdienst im Sinne der Rentenversicherung.

Inwieweit Beiträge zur Krankenversicherung aus den Einnahmen zu zahlen sind, muss mit der Krankenkasse geklärt werden.

Mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag ist alles genau geregelt - dies ist vielleicht besser als eine mündliche Absprache.

2 Antworten

Schadeam 13.05.2010 | 14:28
"Vermietung und Zinsen" haben nichts mit Hinzuverdienst zu tun. Wegen der KV sollten Sie die Krankenkasse und nicht die Rentenexperten befragen. Ob er nur ein oder 2 Monate oder regelmäßig 400 Euro zuverdient, ist der DRV egal. Die Vertragsmodalitäten regeln Arbeitgeber und Arbeitnehmer, regelt man Arbeitsverhältnisse, ist vieles eindeutiger als wenn man "sich mündlich irgendwie einigt" - wichtig für die RV ist die Einhaltung der Verdienstgrenze. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze spielt ein Zuverdienst für die DRV keine Rolle - das müsste auch so im Rentenbescheid stehen:-))
HZVam 14.05.2010 | 08:40
Einnnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträgen gehören nicht zum Hinzuverdienst, soweit sie nicht 'gewerblich' erzielt werden! (Hat Ihr Mann also eine 'Leih und Pacht GmbH', so sind die Einnahmen als Einkommen aus Selbständigkeit sehr wohl Hinzuverdienst!)
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