Hallo Henri,
Sie sind 1950 geboren. Eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann für diesen Jahrgang vorzeitig erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres gewährt werden.
Vor der Vollendung des 63. Lebensjahres ist die Inanspruchnahme nur möglich, wenn Sie
-am 1.1.2004 arbeitslos waren
oder
-vor dem 1.1.2004 Altersteilzeit vereinbart haben
oder
-das Arbeitsverhältnis vor 1.1.2004 gekündigt und nach dem 31.12.2003 beendet haben.