Hallo Hans-Werner Daheim ,
Versicherte, die bis zum 31.12.1951 geboren sind, können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten. Nach einem Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten müssen mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit liegen. Die frühestmögliche Inanspruchnahme der Rente unter Berücksichtigung der Vertrauensschutzregelung ist jedoch das 60. Lebensjahr. Dies setzte jedoch voraus, dass die Arbeitslosigkeit bereits am 1.1.2004 vorgelegen haben muss. Da diese Vertrauensschutzregelung von Ihnen vermutlich nicht erfüllt wird, kann diese Rentenart frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag von 7,2 % vorzeitig in Anspruch genommen werden.