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Rente nach ATZ

von albert6948305.08.2007 | 20:30
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6 Antworten

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Ich habe am 3.12.2003 eine ATZ-Vereinbarung abgeschlossen wonach ich zum 1.1.2007 in ATZ gehe; Dauer 3 Jahre. Ich bin vereinbarungsgemäß zum 1.1.2007 in ATZ gegangen, würde demnach zum 1.6.2008 in die Freistellungsphase gehen. Rentenbeginn 1.1.2009. Falle ich unter die Vertrauensschutzregelung nach welcher ich vor 63 Rente beziehen kann, oder kann ich erst frühestens mit 63 Rente (nach ATZ) beziehen, kann also faktisch meine ATZ statt mit 61. Jahren erst mit 63 beenden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Schutz des Vertrauens, (frühestens) mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit beziehen zu können (wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind), genießen unter anderem diejenigen,

" . . . die vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes vereinbart haben . . .".

Geschützt wird jedoch ausschließlich das Vertrauen auf den (bis dahin geltenden) Rentenzugang. Die Abschläge in Höhe von 0,3 % für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahres müssen in Kauf genommen werden (maximal 18 %).

5 Antworten

lotscheram 05.08.2007 | 22:53
Für Sie gelten die Vertrauensschutzregelungen weiterhin, wenn Sie auch vor 1952 geboren sind mit der Massgabe, dass sie die Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit bereits ab Vollendung des 60. Lbj. auch vorzeitig in Anspruch nehmen Wird aber eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen, vor dem 65. Lbj. bzw. der neu angehobenen Grenze, werden für jeden Monat den man früher geht, 0,3% Rentenminderung wirksam, trotz Vertrauensschutz.
Ludwigam 06.08.2007 | 12:57
Hallo, ATZ-Beginn 1.1.2007, 3 Jahre, also Ende ATZ 31.12.2009 - oder? Rentenbeginn dann erst 1.1.2010! Ludwig
lotscheram 06.08.2007 | 23:08
Hallo Ludwig, Ihre Daten wären zutreffend, wenn die Altersteilzeit insgesamt 6 Jahre betrüge. albert69463 hat aber ausgeführt, dass nach 18 Monaten bereits die Passivphase beginnt, woraus sich erklärt, dass die ATZ insgesamt nur 3 Jahre läuft. Insoweit gelten dann die genannten Beginndaten von mir und Experte
Ludwigam 07.08.2007 | 00:04
Hallo Lotscher, ich versteh es leider noch nicht! Vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2008 sind es doch nur 2 Jahre - oder? Wenn er 3 Jahre ATZ (also 18 Monate aktiv und 18 Monate passiv) ab 1.1.2007 macht, so kann er doch erst zum 1.1.2010 in Rente gehen! Wie Du auf 6 Jahre kommst, ist mir sowieso unklar - davon war doch nie die Rede? Leider schreibt albert...... nicht wann er geboren wurde. Gruß Ludwig
lotscheram 07.08.2007 | 10:22
Sie haben recht, die Schlussfolgerung mit den 6 Ja. ist falsch, habe selber auch nicht darauf geachtet, dass die Angabe von "albert...", wonach er die Aktivphase mit 18 Monaten in Anspruch nimmt, die Passivphase dagegen nur mit 6 Mon., nicht funktionieren kann, es würde nicht vor dem 01.01,2010 möglich sein. Entschuldigung.
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