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Rente nach ATZ, Hinzuverdientsgrenze

von Alter16.09.2009 | 12:28
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bin Jahrgang 1949, z. Zt. noch in der ATZ, die mit Erreichen des 60.Lj. endet und ich dann sofort in die Altersrente gehen kann (oder muß ?) Hierzu meine Fragen: 1) kann ich, um die Abschläge nicht ganz so hoch zu haben, erst in 2 oder 3 Jahren - zu einem x-beliebigen Zeitpunkt - meine Rente beantragen ? (und in der Zwischenzeit versicherungspflichtig noch etwas jobben ?) 2) oder muß ich mit dem Rentenantrag dann bis zum 65 Lj. warten - weil ich den direkten Übergang von der ATZ in die Rente versäumt hätte ? 3) Gibt es bei Bezug der "Rente nach ATZ" zwischen dem 60. u. 65 Lj. eine Hinzuverdienstgrenze ? Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Arten von Altersrenten. Eine Altersrente wird grundsätzlich immer erst dann gewährt, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen bei Beginn der Rente vorliegen.

Die Voraussetzungen für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit sind:

- Vorliegen von 15 Jahren Beitragszeiten und

- 8 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 10 Jahren vor Beginn der Rente und

- mindestens 24 Monate Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes und

- Nichtüberschreiten der Hinzuverdienstgrenze.

Sofern Sie nicht unmittelbar nach Beendigung der Altersteilzeitarbeit in Rente gehen möchten, können Sie dies tun. Allerdings sollte auch zum Später gewünschten Rentenbeginn gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente noch vorliegen. Konkrete Auskünfte sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch einholen.

Bei sämtlichen vorgezogenen Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Hinzuverdienstregelungen zu beachten. Die bekannteste Hinzuverdienstgrenze beträgt 400,00 € monatlich, bis zu der die volle Rente gezahlt werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit die Altersrente als sogenannte Teilrente zu beantragen. Ob diese Möglichkeit für Sie eine Alternative bietet, sollten Sie erst nach dem Beratungsgespräch entscheiden.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

F U Nam 16.09.2009 | 12:34
Hi Alter, zu 1.) da die Rente nur gezahlt wird, wenn ein wirksamer Antrag vorliegt, kann diese auch erst in ein paar Jahren beantragt werden und zwischenzeitlich noch versicherungspflichtig gearbeitet werden (jedoch nicht beim gleichen "alten" Arbeitgeber). zu 2.) der Rentenantrag kann zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetztungen gestellt werden. zu 3.) die Hinzuverdienstgrenzen für eine abhängige Beschäftigung zwischen dem 60. und 65.+ 3 Monate sind derzeit bei 400 € mtl. ( ein 2-maliges Überschreiten auf das Doppelte innerhalb eines Kalenderjahres ist gestattet ). Ob diese gesamten Überlegungen sinnvoll und ratsam sind, können nur Sie entscheiden. Damit kein Nachteil entsteht würde ich auf jeden Fall vor einer Entscheidungsfindung eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufsuchen und mich dort umfangreich beraten lassen.
Ajaxam 16.09.2009 | 16:36
Die Münze hat doch immer zwei Seiten. Überlegen Sie doch mal, wie viel Rente Sie verschenken. Nehmen wir mal an, Sie haben einen Anspruch von 800,--€ netto - dann sind das bis zu Ihrem 65 Lj.: 800x12x5=48.000,--€! Rente. Da müssten Sie ja tausend Jahre alt werden, damit sich die gesparten Abschläge rechnen - und dass Sie die Abschläge haben werden, dass wussten Sie doch schon vorher. Ich würde die Rente mit Abschlägen nehmen und auf 400,--€-Basis dazuverdienen, wenn es nicht reicht, und keinen Cent verschenken.
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