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Rente nach dem vorletzten Ehegatten

von Pia Ude15.02.2011 | 15:09
2339 Ansichten
4 Antworten
Nach kurzer Ehe von etwas über 2 Jahren, werde ich mich bald scheiden lassen. Bis zur Ehe habe ich eine große Witwenrente bekommen. Ich bin 45 Jahre, habe keine Unterhaltsansprüche an meinen dann geschiedenen Mann, bin TZ berufstätig und werde das gleiche Einkommen haben wie vor der Rente, so dass hier keine Anrechnung erfolgt. Meine Witwenrente betrug knapp 800,00 euro, ich habe auch eine Rentenabfindung erhalten. Wann kann ich frühestens den Antrag zur Wiederauflebung der Rente stellen. Kann mir schon vorab jemand verbindlich sagen, wie hoch die Rente nach Scheidung wieder sein wird? Habe 2 minderjährige Kinder, die Halbwaisenrente beziehen. Leider habe ich bei nun mittlerweile 3 Anrufen beim Servicezenter auch 3 verschiedene sehr unqualifizierte Anworten bekommen, die reichten von: es gibt keine Rente wieder, da Abfindung, bis totaler Ahnungslosigkeit. Ich hoffe, dass ich nun eine qualifizerite Antwort bekomme, damit ich für die Zukunft weiß mit was ich rechnen kann. Vielen Dank

4 Antworten

Feliam 15.02.2011 | 15:29
Wenn die neue Ehe rechtskräftig aufgelöst ist, können Sie die "alte" Witwenrente wieder beantragen. Die Höhe ist grundsätzlich die gleiche wie vor der Wiederheirat, Einkommen ist natürlich ggf. anzurechnen. Die Zahlung kann allerdings frühestens beginnen, wenn der "Abfindungszeitraum" verstrichen ist (2 Jahre nach dem Ende der Witwenrente).
-am 15.02.2011 | 15:42
Ich danke Feli für ihre/seine Antwort, der ich zustimme. Näheres erfragen Sie bitte schriftlich bei dem RV Träger, der Ihnen bislang schon Witwenrente gezahlt hat. Wichtig vor allem, dass die neue Ehe rechtskräftig geschieden sein muss....
Pia Udeam 15.02.2011 | 19:05
Danke für die Zuschriften. Wie kommt es, dass hier niemand wirklich konkret eine Aussage treffen möchte und kann und vor allem, wieso sind die Mitarbeiter der Beratungshotline da so uninformiert. Wenn es noch genauere und verständliche Antworten gibt, freue ich mich diese zu lesen. Danke im voraus
-am 15.02.2011 | 19:50
Kann es sein, dass Ihre Erwartungen an ein Internetforum oder eine Beratungshotline vielleicht zu hoch sind? Eine Antwort dass Sie z.B. genau 413,26 € Rente erhalten werden, können Sie im anonymen Forum nicht wirklich erwarten. Dazu müsste man als Sachbearbeiter Ihren Vorgang auf dem Tisch haben. Die Aussage, dass die Rentenhöhe "grundsätzlich gleich" ist, sofern die übrigen Rahmenbedingungen gleichgeblieben sind, haben Sie doch bekommen, somit müssten Sie doch wissen was auf Sie zukommt? Und was mit welchem Wortlaut genau an der Hotline gesprochen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis - das kann ich nicht beurteilen: da kann es genauso gut ungenaue Antworten wie unpräzise Fragestellungen geben - machmal erwartet nach meiner Erfahrung ein Fragesteller auch mehr als eine Hotline oder ein Forum leisten kann. Sollte trotz allem noch etwas offen sein, wissen Sie nun wer im Einzelfall ihr Ansprechpartner ist: der Sachbearbeiter Ihres RV Trägers, der den Vorgang auch bearbeitet.
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