Hallo Irina, ich möchte Dir nur sagen, dass ich die Antworten einiger Experten hier schon ein bischen ungeduldig, um nicht zu sagen rüpelhaft finde. Z.B. kritisieren sie, dass Deine Angaben nicht konkret genug sind oder falsch. Dann sollen die doch Dir konkrete Fragen stellen, auf die Du auch konkret anworten kannst.
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Da ich mir gerade heute ein paar Gedanken zum DPRA gemacht habe (Meine Frau ist davon betroffen, nicht ich selber) und wir uns gerade wieder geärgert haben über das DPRA und seine Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten möchte ich Dir und allen Experten und Betroffenen meine Gedanken zur Verfügung stellen und würde mich über hilfreiche Kommentare freuen von denen, die sich auch schon darüber geärgert haben. Auf ungeduldige und arrogante Experten können wir alle verzichten glaub ich.:
Wenn ein deutscher Rentner mit deutscher Staatsangehörigkeit und Geburtsland Deutschland nach Spanien zieht, um dauerhaft in Spanien zu wohnen, dann ändert sich der zuständige Rentenversicherungsträger nicht. Der deutsche Rentenversicherungsträger ist weiter zuständig. Die Rente kann und wird weitergezahlt. Es ist nicht der spanische Rentenversicherungträger zuständig. Das ist kompatibel mit EU-Recht.
Nach dem DPRA würde ein deutscher Rentner mit deutscher Staatsangehörigkeit und Geburtsland Deutschland wegen des Fremdrentenanteils aber benachteiligt, wenn er nach Polen zieht, denn der Fremdrentenanteil würde dann in die Zuständigkeit des polnischen Rentenversicherungsträger übergehen. Dies führt aber zu finanziellen Einbußen.
Durch diese finanziellen Einbußen wäre der Rentner gehindert, seinen Wohnsitz nach Polen zu verlegen.
Wenn er beabsichtigt hätte, ggf. wegen niedriger Lebenshaltungskosten nach Polen zu ziehen, würde dieser Vorteil durch die Einbuße bei der Fremdrente zunichte gemacht.
D.h. die Absicht, von seiner ohnehin niedrigen Rente in dem Land mit den niedrigeren Lebenhaltungskosten besser leben zu können, wird verhindert.
Hier ist der Konflikt mit dem EU-Recht evident, das volle Freiheit der Wohnsitznahme in der EU und Reisefreiheit garantiert. Wenn Freiheiten nur mit Renteneinbußen wahrgenommen werden können, dann sind diese Freiheiten eingeschränkt. Das EU-Recht garantiert aber diese Freiheiten uneingeschränkt. Die Einschränkung der Wohnsitzfreiheit durch den Zuständigkeitswechsel des Rentenversichrungsträgers ist unzumutbar. Sie führt zu Einbußen bei der Inanspruchnahme des Freiheitsrechtes. Außerdem ist es ein unnötiger Mehraufwand an Verwaltungskosten, wenn nun zwei Träger für die Renten zuständig sind. Für den deutschen Rentenanteil weiter der deutsche Träger, für den Fremdrentenanteil ab Umzug nach Polen der polnische Träger. Es wird ja nicht die Staatsangehörigkeit gewechselt, die bleibt deutsch. Es wird auch nicht der Geburtsort geändert, der bleibt weiter in Deutschland.
Aus allem ergibt sich, dass der Rentner mit beiden Rentenanteilen beim deutschen Rententräger bleiben können müsste, ohne Renteneinbuße hinnehmen zu müssen. Das EU-Recht auf freie Wohnsitznahme innerhalb der EU darf nicht eingeschränkt werden. Daher darf der Rentner nicht gezwungen werden, den Rententräger zu wechseln, wenn er nicht will. Man darf ihm auch keine Renteneinbuße zumuten, da das ein ungerechte und durch nichts gerechtfertigte Benachteiligung wäre.
Auch wenn das DPRA diese Problematik nicht berücksichtigt, ist es in den Teilen als unwirksam anzusehen, wo durch ungerechtfertigte Benachteiligungen höherrangiges EU-Recht verletzt wird wie das Recht auf uneingeschränkte Freiheit der Wohnsitznahme innerhalb der EU.
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Ich hoffe ich habe damit allen Betroffenen ein bischen Mut und Hoffnung geben können. Leider ist mir die Rechtsprechung in Deutschland und in der EU zu dieser Frage nicht bekannt. Aber auch wenn bis zum 31.12.1990 für die FR-Rentenberechnung ausschließlich das DPRA-Recht von 1975 gilt, so müsste dennoch bezüglich des Rechtes auf uneingeschränktes Recht der freien Wohnsitznahme innerhalb der EU das EU-Recht gelten, das damit aber im Konflikt mit dem DPRA ist. Da die Freiheitsrechte aber höherrangig sind, müsste in diesem von mir beschriebenen Konflikt EU-Recht anwendbar sein. Wie ist Eure Meinung dazu?