Wenn Ihre Leistung im November 2007 endet, und die Rente abschlagsfrei im Januar 2009 beginnen kann, haben Sie bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Dezember 2007 einen Rentenabschlag in Höhe von 3,9 % (13 x 0,3 %) hinzunehmen.
Wir empfehlen Ihnen, zur Klärung der Frage, ob sich eine wie auch geartete "Überbrückung" empfiehlt, um die Abschläge zu vermeiden, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.