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Rente nach Scheidung

von GrauBlau16.04.2007 | 09:48
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11 Antworten

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Hallo zusammen, ein Freund muss nach seiner Scheidung an seine EX die halbe Rente abtreten. Die bekommt sie auch vom Rententräger und mein Freund bekommt vor wie nach seine volle Rente. Ist das okay? Was sollte er tuen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sind beide Ehegatten bereits Rentner, wird eine Rente grds. von dem Monat an gekürzt, der auf den Monat der Rechtskraft des Urteil über den Versorgungsgleich folgt. Allerdings kann aus Vertrauensschutzgründen auch eine spätere Minderung der Rente möglich sein.

Ist nur Ihr Bekannter Rentner, wird die Rente solange ungemindert gezahlt, bis die fr. Ehegattin selber eine Rente bekommt, die um den Versorgungsausgleich zu erhöhen ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Scheint zumindest so. Normalerweile ist über ein Benachrichtigungsverfahren sichergestellt, dass ein solcher Fehler nicht passiert. Ich kann dazu nur an die Ehrlichkeit Ihres Bekannten appellieren.

Es ist aber durchaus davon auszugehen, dass der Fehler auch später noch aufgetan wird. Und weil ich davon ausgehe, dass er den Fehler kennt, werden überzahlte Beträge zurückgefordert werden können.

9 Antworten

Klugeram 16.04.2007 | 10:15
...Party feiern.....
GrauBlauam 16.04.2007 | 10:43
..ist das ernst gemeint? oder vielleicht lieber Rüchlagen bilden, falls der Rententräger sich die zuviel gezahlte Rente zurück holt.
noch klügeram 16.04.2007 | 10:54
Auf keinen Fall Rücklagen bilden! Am Besten ist es die ganze Kohle auf den Kopf zu hauen (Entreichern!!!). Da hier das Verschulden komplett beim Rentenversicherer liegt, darf nix zurückgefordert werden. Nur, wenn die das merken, können und werden sie für die Zukunft kürzen....
---am 16.04.2007 | 11:10
Hat Ihr Bekannter bereits Rente bezogen bei der Entscheidung über den VAG? Dann ist es richtig, dass die Rente um den VAG nicht gemindert wird. Erst bei einem erneuten Leistungsfall ist dann die Rente zu mindern.
GrauBlauam 16.04.2007 | 11:35
mit VAG ist Versorgungsausgleich gemeint, aber was bedeutet "bei einem erneuten Leistungsfall" wann spricht man von einem solchen?
!!am 16.04.2007 | 12:48
Sollte die Ex-Frau bereits eine Rente beziehen, dann sollte Ihr Freund sich bei dem zuständigen RV-Träger melden.
GrauBlauam 16.04.2007 | 12:38
..ja das ist klar, soviel ich weis ist der Freund bereits mit 63 in den Vorruhestand getreten und 2005 rechtskräftig geschieden worden. Der VAG wurde gemacht. Die Ex wurde im Mai 2006 65 und hat von da an bereits Rente bezogen. Demnach müsste doch die Rente von dem Freund gekürzt werden, oder?
Heinricham 16.04.2007 | 22:54
Falsch! Das Verschulden liegt nicht komplett beim Rentenversicherer. Da der Freund bei Vorliegen der Rechtskraft eine Mitteilung über die Auswirkungen des VAG bekommen haben müßte, wußte er von der Minderung der Rente und ist bösgläubig. Die Rückforderung geht damit in die Vergangenheit zurück.
GrauBlauam 17.04.2007 | 07:52
Vielen Dank für die erschöpfende Auskunft und noch eine schöne Zeit. Liebe Grüsse GrauBlau
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