Die Bemerkungen können sich natürlich nur auf den deutschen Versorgungsausgleich beziehen. Sofern die Gericht das ausländische Scheidungsstatut anwendet, sind natürlich auch andere Folgen möglich.
Danke für diese Expertenantwort. Leider kann ich damit nichts anfangen. Oder bedeutet sie: Ja, sie müssen in jedem Fall wieder zahlen, d.h. einen Teil ihrere jetzigen Rente abegeben, egal ob nach deutschem oder thailändischem Recht.
Denn wie war meine Frage?
"...interessiert es mich natürlich, ob ich einer neuen Heirat und erneuten Scheidung wieder zahlen muss (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder wie immer die Juristen das nennen)"
OK, ich glaube, hier bekomme ich nicht die gewünschte Info.
Dennoch nochmals danke.
Peter
Bei einem Versorgungsausgleich werden die, während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen.
Nachdem Sie mit 74 Jahren vermutlich bereits Ihre Altersrente beziehen, werden Sie keine weiteren Rentenansprüche mehr erwerben.
Somit würden Sie im Falle einer Scheidung auch nicht einen Teil Ihrer Rente an Ihre dann Ex-Frau verlieren.
Ob Sie evtl. Ihrer dann Ex-Frau Unterhalt zahlen müssten ist wieder eine andere Frage.
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