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Experten-Antwort

Rente nach Scheidung von Ausländerin

von Peter Omegin03.03.2016 | 04:22
2215 Ansichten
12 Antworten
Hallo, liebe Experten, Da ich bereits eine quälende Scheidung hinter mir habe, beschäftigt mich folgendes Problem: Ich habe mich als alter Zausel (74) neu verliebt und möchte "sie" heiraten. Ich glaube, sie liebt mich auch. "Sie" ist Thailänderin, 20 Jahre jünger und lebt in Thailand. Sie hat übrigens gerade die A1-Prüfung bestanden. Wir kennen uns schon 3 Jahre. Ein Jahr davon habe ich in Thailand mit ihr schon zusammenbelebt Aber vielleicht erkaltet unsere Liebe doch wieder, und wir wollen uns doch wieder scheiden lassen. Kann ich bei der Scheidung einen Teil meiner Rente an meine (dann Ex-) Frau verlieren, denn sie hat nur sehr geringe Einkünfte?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2016 | 16:47

Die Bemerkungen können sich natürlich nur auf den deutschen Versorgungsausgleich beziehen. Sofern die Gericht das ausländische Scheidungsstatut anwendet, sind natürlich auch andere Folgen möglich.

11 Antworten

Jürgen Kloßam 03.03.2016 | 07:59
Wenn dann die Ex-Frau bereits sehr geringe Einkünfte hat, kann das bedeuten, daß eine Güterrechsvereinbarung schon von vornherein unwirksam ist und du auf jeden Fall für die Dame löhnen mußt.
=//=am 03.03.2016 | 09:54
Das hat mit den geringen Einkünften der (dann) Ex nichts zu tun. Wenn Sie nach deutschem Recht heiraten und sich nach deutschem Recht scheiden lassen, wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Das heißt, Sie müssen die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften an Ihre Ex abgeben. Meine persönliche Meinung: Es ist ja sehr schön, wenn man sich in diesem Alter nochmal verliebt. Aber weshalb um Gottes Willen wollen Sie heiraten? Zumal Sie noch nicht einmal sicher sind, ob Sie wirklich geliebt werden. Ich möchte nichts unterstellen, aber Sie können die Liebe doch auch ohne Trauschein erleben. Oder wollen Sie eine weitere quälende Scheidung erleben? Das müssen Sie natürlich selbst entscheiden. :-)
Krauseam 03.03.2016 | 07:48
Das hängt sicherlich davon ab, nach welchem Recht (deutsches oder thailändisches) sie heiraten und was sie evtl. darüber hinaus vereinbaren (Güterstand). Es geht mich nichts an, aber ich würde an ihrer Stelle nicht nochmal heiraten, auch wenn dann die Beziehung kaputt geht.
??am 03.03.2016 | 10:26
Bei einem Versorgungsausgleich werden die, während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen. Nachdem Sie mit 74 Jahren vermutlich bereits Ihre Altersrente beziehen, werden Sie keine weiteren Rentenansprüche mehr erwerben. Somit würden Sie im Falle einer Scheidung auch nicht einen Teil Ihrer Rente an Ihre dann Ex-Frau verlieren. Ob Sie evtl. Ihrer dann Ex-Frau Unterhalt zahlen müssten ist wieder eine andere Frage.
Hansam 03.03.2016 | 12:47
Also wenn ich das machen würde, dann würde ich mir an Ihrer Stelle eine Dreißigjährige suchen. Die finden Sie dort bestimmt.
W*lfgangam 03.03.2016 | 20:38
Hallo Peter Omegin, der 'Vorteil' einer Eheschließung liegt eher bei Ihrer 'Liebenden' ...Einbürgerung, Aufenthaltserlaubnis, ggf. nachehelicher Unterhalt nach Auflösung der der Ehe. Wie die Vorgenannten sagten, von Ihrer Rente können Sie nichts mehr verlieren, da Sie im 'neuen' Ehezeitraum keine Rentenansprüche mehr erworben haben, die sie zur Hälfte abgeben müssten. Die 'Nebenkosten' werden ungleich teurer werden! Man sollte nicht nur das möglich Negative sehen, wenns eine ganz Liebe ist, schiebt sie auch noch Ihren Rollstuhl bis zum Grabstein – und das meine ich positiv! Charakterbeurteilung können wir hier allerdings erstellen ... Gruß w.
Schorscham 04.03.2016 | 20:15
Also ich an Ihrer Stelle würde mich lieber nach einer schönen Asylantin hierzulande umschauen. Dann ist ihnen der Dank aller deutschen Asylantenfreunde bestimmt sicher.
Peter Omeginam 08.03.2016 | 04:21
?? schrieb

Bei einem Versorgungsausgleich werden die, während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ausgeglichen.

Nachdem Sie mit 74 Jahren vermutlich bereits Ihre Altersrente beziehen, werden Sie keine weiteren Rentenansprüche mehr erwerben.

Somit würden Sie im Falle einer Scheidung auch nicht einen Teil Ihrer Rente an Ihre dann Ex-Frau verlieren.

Ob Sie evtl. Ihrer dann Ex-Frau Unterhalt zahlen müssten ist wieder eine andere Frage.

Danke für die Antwort. Da ich Rentner bin und einen erheblichen Teil meiner Rente an meine Ex löhnen muss, interessiert es mich natürlich, ob ich einer neuen Heirat und erneuten Scheidung wieder zahlen muss (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder wie immer die Juristen das nennen) Gütertrennung greift ja hier wohl auch nicht? Nochmals danke. Peter
Peter Omeginam 09.03.2016 | 04:30
Danke für diese Expertenantwort. Leider kann ich damit nichts anfangen. Oder bedeutet sie: Ja, sie müssen in jedem Fall wieder zahlen, d.h. einen Teil ihrere jetzigen Rente abegeben, egal ob nach deutschem oder thailändischem Recht. Denn wie war meine Frage? "...interessiert es mich natürlich, ob ich einer neuen Heirat und erneuten Scheidung wieder zahlen muss (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder wie immer die Juristen das nennen)" OK, ich glaube, hier bekomme ich nicht die gewünschte Info. Dennoch nochmals danke. Peter
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