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Experten-Antwort

Rente nach Thailand

von Leo29.07.2013 | 03:50
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Thailaenderin hat in Deutschland durch langjaehrige versicherungspflichtige Taetigkeit eigene Rentenansprueche erworben. Sie will mit Eintritt des Rentenalters aber nach Thailand (kein Sozialversicherungsabkommen!) zurueck gehen. Wird ihr die Rente auch dort hin ohne Abzuege ueberwiesen oder muss sie mit Abschlaegen rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da mit Thailand kein Sozialversicherungsabkommen besteht und die Berechtigte nach Ihren Angaben weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates bzw. der Schweiz besitzt, würde grundsätzlich nur aus Bundesgebiets-Beitragszeiten (s. § 113 Abs. 1 SGB VI) nach Thailand gezahlt und die der Rentenberechnung zugrunde liegenden Entgeltpunkte aus Beitragszeiten würden bei einem Verzug nach Thailand nach aktueller Rechtslage auf 70 % gekürzt werden.

Wie Sie bereits erwähnt haben, würde diese Kürzung bei einer Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines deutschen Staatsangehörigen bzw. eines Staatsangehörigen der EU/EWR oder der Schweiz nicht vorgenommen werden. In diesem Fall spielt die Staatsangehörigkeit der Witwe keine Rolle.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass derzeit ein Entwurf der Bundesregierung über das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern“ vorliegt (http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchDocuments/simple_search_result.do?selId=44641&tablename=drsTable&method=selectDrs&offset=0&anzahl=100&sort=4&direction=desc).

Durch dieses Gesetz, soll u.a. der bereits erwähnte Absatz 3 des § 113 SGB VI aufgehoben werden. Mit den Änderungen würde erreicht, dass die Rente zukünftig einheitlich für alle Berechtigten in das Ausland gezahlt wird. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit würde die Kürzung auf 70 Prozent der Rente bei Wohnsitz im Ausland entfallen. Auch ist beabsichtigt, durch die Änderung des § 114 SGB VI zu erreichen, dass zukünftig an eine Thailänderin mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thailand z. B. auch die Rente aus beitragsfreien Zeiten gezahlt werden kann. Wann dieses Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Die Berechtigte sollte sich vor Ihrem Verzug frühzeitig mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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4 Antworten

B2am 29.07.2013 | 07:14
Nach § 113 Abs. 3 S. 1 SGB VI muss sie sich in diesem Fall leider auf 30 % Abschlag einstellen (zusätzlich zu den Abschlägen wenn sie auch noch vorzeitig in Rente gehen sollte) http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__113.html
Leoam 29.07.2013 | 07:24
Herzlichen Dank, aber das verwundert mich jetzt etwas. Denn nach dem gleichen § würde sie z.B. eine Witwenrente nach Thailand ungekürzt ausgezahlt bekommen, wenn der Versicherte/Verstorbene Deutscher Staatsbürger war?
Wahnsinnam 29.07.2013 | 14:22
Wie wird das zukünftig finanziert ? Letztendlich werden alle Ausländer die nicht hier geboren wurden in ihre Heimat zurück gehen. Und die Regierung will immer mehr von ihnen nach Deutschland locken. Klar, natürlich indem man die Renten der zukünftigen deutschen Rentner noch weiter absenken wird. Wahnsinn !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wahnsinnam 29.07.2013 | 14:24
Aber dass man als deutscher Rentner in Deutschland wesentlich teurer lebt als viele Ausländer in ihrer Heimat, das interessiert natürlich niemanden, denn für uns Deutsche gibt es ja die Grundsicherung, in die fast alle heutigen Normalverdiener später fallen werden. Man kann sich nur noch schämen, wirklich !
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