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Experten-Antwort

Rente nach über 45 Jahren Arbeit

von Kalle19.04.2020 | 11:53
232 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag , ich arbeite seit 45 Jahren und 6 Monaten im Schichtbetrieb, war noch keinen Tag arbeitslos, bin Baujahr 09.1957 demzufolge noch keine 63 Jahre alt. Die Schichtarbeit fällt mir immer schwerer. Aus dem Grund möchte ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber anstreben .Normaler Weise würde ich regulär aber erst mit 63 und 10 Monaten in Rente gehen. Was passiert wenn ich keinen Normalschicht Job finde und arbeitslos bleibe, kann ich dann aus der Arbeitslosigkeit in die Rente für langjährig Versicherte wechseln ? Oder muss ich dann eventuell bis 65 Jahren und 11 Monate auf Rente warten. Was für finanzielle Nachteile hätte ich , gibt es etwas beim Aufhebungsvertrag zu beachten ?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Kalle,

ergänzend zu den Aussagen von „Berater“:

Laut Ihrer Darstellung haben Sie die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt und somit mit Erreichen des Lebensalters von 65+10 Mon. die Möglichkeit die abschlagsfreie Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte zu beantragen. Nur weil Sie evtl. aufgrund des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Aufhebungsvertrages arbeitslos sind, müssen Sie in Ihrem Fall nicht bereits mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

nachdem heute die Maske wieder weg ist: 63+10 muss es natürlich richtigerweise heißen. Zum Glück hat es aber jemand gemerkt, dass sich der Fehlerteufel eingeschlichen hatte!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Berateram 19.04.2020 | 14:51
Wenn Sie am 01.09.57 geboren sind, können Sie zum 01.07.21, sonst zum 01.08.21 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Da Sie 45 Beitragsjahre schon erreicht haben, könnten Sie durchaus aus der laufenden Arbeitslosigkeit in die Altersrente gehen. Sollte das Arbeitslosengeld höher als die zu erwartende Rente sein, könnten Sie überlegen zunächst den vollständigen Zeitraum des Arbeitslosengeldes zu nutzen und erst unmittelbar im Anschluss die Rente zu beantragen. Nach meinem Kenntnisstand führt ein Aufhebungsvertrag zu einer dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengeldes. Das sollten Sie aber mit der Agentur für Arbeit klären. Die AfA zahlt weiterhin 80% der Rentenbeiträge, die zuvor Sie und der Arbeitgeber gezahlt haben, daher hält sich der finanzielle Verlust aufgrund der Arbeitslosigkeit in der Rentenhöhe doch sehr in Grenzen. Teuer würde es, wenn Sie die Rente vor 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen würden. Da müssten Sie dann ausgehend von der Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 11 Monaten für jeden Monat eher 0,3% Abschläge lebenslang hinnehmen.
senf-dazuam 20.04.2020 | 13:18
Sollten das bei Jahrgang 1957 nicht 63 Jahre und 10 Monate sein? Die Regelaltersgrenze hingegen liegt dann bei 65 Jahren und 11 Monaten.
W°lfgangam 20.04.2020 | 19:44
... mit Erreichen des Lebensalters von 65+10 Mon. die Möglichkeit die abschlagsfreie Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte zu beantragen. ...
Sollten das bei Jahrgang 1957 nicht 63 Jahre und 10 Monate sein
Natürlich ...Experte ist halt nur von Taste 3 auf 5 'quergerutscht' - der Stress dieser Tage halt und die Maske um die Augen, die den (kontrollierten) Nachblick (ENTER, und schon weg) versperrt ;-) Gruß w.
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