Guten Morgen, Dörte,
dass eine Nachzahlung vorläufig einbehalten wird, kann die verschiedensten Gründe haben.
Um genaueres zu erfahren, sollten Sie sich an den im Rentenbescheid aufgeführten Sachbearbeiter wenden, der Ihnen in Kenntnis Ihres speziellen Falles Auskunft geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung