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Experten-Antwort

Rente nicht gezahlt Jahrelang Selbständig anschließend teils Angestellt & Selbständig ?

von Niki120812.05.2025 | 05:48
340 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo meine Frage hört sich eventuell etwas komplex an . Wie verhält sich das mit der Versicherungspflicht bei der Rente im folgenden Fallbeispiel: Ein lediger unverheirateter Mann arbeitet 10 Jahre in seiner Vollbeschäftigung (zahlt immer seine Rente) und entscheidet sich dann irgendwann Hauptberuflich Selbstständig zu machen und zahlt dort wg (Freiwillige Versicherung ) 15 Jahre lang gar keine Rente ein. (Nur in die Private Vorssorge z.b Riesterrente) Dann entscheidet er sich teils in seiner Selbständigkeit zu bleiben und sich 2 Tage die Woche wieder in ein Angestelltenverhältnis aber kein Minijob (Versicherungspflichtig) zu arbeiten. 1. Frage Muss er die versäumten Rentenbeiträge, die er in seiner Selbständigkeit nicht mehr gezahlt hat dann nacholen ? 2.Frage: Für den letzen Fall ist er ja wieder Versicherungspflichtig und in seiner Selbstständigkeit ja nur freiwillig versichert so müsste er ja nur für seinen Angestelltenverhältnis wieder Rente zahlen oder doch für beide Jobs ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Niki1208,

 

der beschriebene Sachverhalt beinhaltet ein paar unklare Details, so dass eine eindeutige Beantwortung der gestellten Fragen von hier aus nicht möglich ist. Die Angelegenheit sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Verwirrendam 12.05.2025 | 05:53
Zunächst: Ihre Überschrift ist irreführend. Mit " Rente nicht gezahlt" wird suggeriert, dass eine gesetzlich zustehende Rentenleistung nicht ausgezahlt wird oder wurde. Bei diesem sehr komplexen Sachverhalt sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Oder möchten Sie irgendwann ggü. der DRV argumentieren, dass sie nach Empfehlungen aus einem Forum handeln ? Nebenbei bemerkt: ein lediger Mann ist immer unverheiratet.
Tinaam 12.05.2025 | 12:32
Frage 1: Zunächst mal muss geklärt werden, ob es sich um eine versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit handelt. Falls ja, sind die Beiträge - soweit sie noch nicht verjährt sind - nachzuzahlen. Wenn er als Selbständiger nicht versicherungspflichtig war, ist natürlich nichts nachzuzahlen. Frage 2: Die Tätigkeiten werden unabhängig voneinander beurteilt. D.h. wenn es sich nicht um eine versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit handelt, zahlt er Beiträge nur für das Angestellten-Verhältnis.
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