Hallo Niki1208,
der beschriebene Sachverhalt beinhaltet ein paar unklare Details, so dass eine eindeutige Beantwortung der gestellten Fragen von hier aus nicht möglich ist. Die Angelegenheit sollte in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung