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Experten-Antwort

Rente oder ALG?

von Bapra K.05.02.2024 | 17:05
165 Ansichten
5 Antworten
Ich arbeite mit 22 Stunden in einem städtisch-finanzierten Projekt, bei dem noch nicht entschieden ist, ob es noch verlängert wird. Ich bin Jhg. 1960, schwerbehindert und kann regulär am 1.9.2024 in Rente gehen. Wenn das Projekt nicht verlängert wird, wäre ich am 1.April ohne Angestellten-Job und habe 2 Möglichkeiten: 1. vorgezogene Rente beantragen mit 5 Monaten Abschlag, ca. 30,00€ mtl. lebenslang) 2. Arbeitslos melden für die 5 Monate. Aber ich habe außerdem noch einen Honorarjob: Integrationskurs für Geflüchtete. Den möchte ich auch weitermachen. im Jahres-Durchschnitt ergibt das ca. 1000,00 Brutto mtl. Wie weit wird dieses Geld bei der Rente oder beim Arbeitslosengeld verrechnet? Und eben alles Zusammen?: Welcher Weg ist für mich am besten? Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar! Herzliche Grüße!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2024 | 12:10

Die Hinzuverdienstgrenzen sind für die vorgezogenen Altersrenten vollständig weg­gefallen. Sie können nun Ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand voll­kommen flexibel gestalten. Es ist also mög­lich, zwei Einkünfte – Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt – nebeneinander zu beziehen. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie einfach einen Rentenantrag stellen. Ihre Beschäftigung müssen Sie nicht aufgeben oder einschränken.

Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in Ihrer Beschäftigung grundsätzlich weiter rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Alle Beiträge, die Sie zwischen dem Beginn Ihrer vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt haben, finden Berücksichtigung bei Ihrer Rente, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

 

Bezüglich des Hinzuverdienstes bei Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit. 

4 Antworten

Königam 05.02.2024 | 18:10
Bei einer Altersrente wird keinerlei Hinzuverdienst angerechnet. Bei Fragen zum Arbeitslosengeld sollten Sie sich an die AfA wenden.
KSCam 05.02.2024 | 18:29
Bei 1000 € Ertrag aus einer Selbständigkeit wird das ALG geantiert gekürzt, um wieviel sagt Ihnen die AfA. Aber im Ernst: Sie werden doch wegen dieser paar Monate kein bürokratisches Fass mit dem Arbeitasamt aufmachen wollen, wenn Sie problemlos in Rente gehen können und zudem (eigentlich) gar nicht arbeitslos sind weil Sie selbständig tätig sind. Und einen 538€ Job könnten Sie ja auch noch annnehmen, wir haben doch Fachkräftemangel.
Für und wideram 05.02.2024 | 18:54
Eine Rente mit Abschlag ist ja finanziell keine "Bestrafung", sondern schlicht der Ausgleich dafür, dass die Rente früher und damit insgesamt länger bezogen wird. Bis zum Alter von gut über 80 Jahren fährt man mit dieser vorgezogenen Rente finanziell sogar besser. Warum also noch den Stress mit der Arbeitsagentur anfangen? Wenn Sie allerdings für die 5 Monate noch ALG 1 bekommen, ist das finanziell vermutlich günstiger für Sie (das bedeutet auch noch 5 Monate länger Rentenbeitragszahluingen). Allerdings schmälert das Einkommen aus Ihrer Honoratätigkeit i.d.R. natürlich das ALG1. Bei Altersrentenbezug dagegen kann man beliebig hinzuverdienen, ohne das die Rente gekürzt wird. Sie können alo auch bei REntenbezug noch soviel weiterarbeiten , wie Sie Können und wollen. Diese Entscheidung müssen Sie aber natürlich letztendlich selber treffen, das kann Ihnen niemand abnehmen. Die Effekt können Sie sich ja selber überschlägig ausrechnen (Höhe des ALG1, daraus die Höhe der Rentenbeiträge aus ALG1, etc). Dazu gibt es diverse Rechner im Internet.
gut überlegenam 05.02.2024 | 22:27
Dann rechnen Sie doch nochmal... Bei der Rente wird der Honorarjob nicht angerechnet (keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten) Aber was genau bedeutet 'Honorarjob Integrationskurs'? Ist das eine versicherungspflichtige Tätigkeit? Haben Sie das mal prüfen lassen? Denn im Grunde sind Sie ja mit dieser Tätigkeit ein 'Lehrer oder Dozent' und das ist eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Und wenn Sie das dann auch nur für einen Arbeitgeber machen und in seinen Räumen und seine Infrastruktur (Bildschirme/Lehrbücher/Whiteboards/Klassenräume etc...) nutzen und aufgrund seiner Vorgaben zu bestimmten Zeiten in einem bestimmten Raum sein müssen, dann ist es vermutlich sogar eine 'weisungsgebundene Tätigkeit' und somit wären Sie 'Angestellt' und nicht 'selbstständig'. Aber selbst wenn der Status 'selbstständig' akzeptiert ist, dann sind Sie als Dozent trotzdem Versicherungspflichtig. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne… Sie müssen also Beiträge zur RV bezahlen, 1.000 EUR ist mehr als eine 'geringfügige' Beschäftigung. Und nun finden Sie mal raus, wie hoch hier ALG wäre (dafür gibt es Rechner oder Sie fragen konkret bei der Agentur für Arbeit nach) und berücksichtigen dabei auch das, was Ihnen durch die Tätigkeit abgezogen wird. Und finden Sie auch raus, ob Sie überhaupt einen 'vollen' Anspruch auf ALG hätten oder ob der Zeitaufwand der Tätigkeit Sie z.B. nur noch für einen Teilzeittätigkeit 'vermittelbar' macht. Entsprechend würde es nämlich von vornherein weniger ALG geben. Und nun kommt Ihr 'Pluspunkt', dass Sie selbst fast Rentnerin sind und also nicht mehr auf Sommerferien angewiesen sind, während Ihre jüngeren Kollegen mit schulpflichtigen Kindern und bedingt dann Urlaub nehmen wollen, weil sie es müssen. Und Sie erhöhen entsprechend Ihre Stundenzahl (versicherungspflichtig natürlich). Geht allerdings natürlich nur, wenn Ihr Auftraggeber nicht eine Schule ist, die ebenfalls Sommerferien macht (was dann aber noch ein Indiz für 'weisungsgebunden' wäre...) Und Schwupps ist es Herbst und Sie bekommen Ihre Rente und müssen sich nicht noch mit Bewerbungsgesprächen rumschlagen. So, nun aber sollten Sie genügend Hinweise haben, an was Sie 'alles noch' denken sollten/müssen. Einen schönen Abend!
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