Die Hinzuverdienstgrenzen sind für die vorgezogenen Altersrenten vollständig weggefallen. Sie können nun Ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vollkommen flexibel gestalten. Es ist also möglich, zwei Einkünfte – Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt – nebeneinander zu beziehen. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie einfach einen Rentenantrag stellen. Ihre Beschäftigung müssen Sie nicht aufgeben oder einschränken.
Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie in Ihrer Beschäftigung grundsätzlich weiter rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Alle Beiträge, die Sie zwischen dem Beginn Ihrer vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt haben, finden Berücksichtigung bei Ihrer Rente, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Bezüglich des Hinzuverdienstes bei Arbeitslosengeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
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