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Rente oder Arbeitslosengeld

von Ewald Z.09.04.2013 | 15:01
2431 Ansichten
10 Antworten
ich werde im nächsten Jahr 63 und bekomme zurzeit (seit dez.) Arbeitslosengeld 1. Kann ich "gezwungen" werden nach Ablauf Arbeitslosengeld eine Altersrente zu beantragen oder geht auch ein Bezug von Hartz 4 bis ich keine Abschläge mehr in der Rente habe ??

10 Antworten

tussiam 09.04.2013 | 16:39
wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.
forceam 09.04.2013 | 17:44
Machen Sie das so, besser Sie bekommen das Geld als irgenwelche Banken, Griechen, Zyprer, Beamte oder intellektuelle Sesselfurzer usw. "SIE HABEN ES SICH VERDIENT !!!!!"
Noppyam 09.04.2013 | 18:32
So wie Sie Force sehe ich das auch. Immer versuchen bei ALG 1 das man oft krank geschrieben wird. Warum sollen die kleinen Leute immer bluten , immer versuchen ohne Abschläge in Rente zu kommen.
-am 09.04.2013 | 18:03
Wenn Sie die Bedingungen für die Altersrente für langjährig Versicherte oder für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit erfüllen, können Sie ab 63 in Rente gehen. Näheres dazu ersehen Sie in Ihrer Rentenauskunft. Ob und unter welchen Bedingungen das Jobcenter Ihnen gegebenenfalls ALG II bezahlt, müssen Sie dort erfragen. Dafür ist die DRV nicht der richtige Ansprechpartner.
tussiam 09.04.2013 | 21:23
High schrieb

Und die Krankenkasse macht da mit ?

wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.
Und die Krankenkasse macht da mit ?
wenn er im alg1 erkranken sollte, und er arbeitsunfähig ist dann bleibt der kk nichts anderes übrig, aber da er eh 24 monate alg1 anspruch hat und er ja 63 jahre wird ist ass wohl garnicht erst in betracht zu ziehen.
B´sonam 10.04.2013 | 12:57
High schrieb

Und die Krankenkasse macht da mit ?

wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.
Und die Krankenkasse macht da mit ?
Kurz und knapp : Nein.
B´sonam 11.04.2013 | 09:00
tussi schrieb

Und die Krankenkasse macht da mit ?

[/quote]

Kurz und knapp : Nein.

Nein? begründung warum nein???

selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen.

selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun.

rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.

[/quote]

Begründung ?

Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung !

Reicht das ?

Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....

[/quote]

ja, da haben sie recht, aber um die zeit bis zur Altersrente zu überstehen reicht es ja dem fragesteller .

wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.
Und die Krankenkasse macht da mit ?
Kurz und knapp : Nein. Nein? begründung warum nein??? selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen. selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun. rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
Begründung ? Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung ! Reicht das ? Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....
tussiam 11.04.2013 | 15:04
B´son schrieb

wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld.

Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.

[/quote]

Und die Krankenkasse macht da mit ?

[/quote]

Kurz und knapp : Nein.

Nein? begründung warum nein???

selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen.

selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun.

rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.

[/quote]

Begründung ?

Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung !

Reicht das ?

Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....

Und die Krankenkasse macht da mit ?
Kurz und knapp : Nein. Nein? begründung warum nein??? selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen. selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun. rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
Begründung ? Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung ! Reicht das ? Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....
ja, da haben sie recht, aber um die zeit bis zur Altersrente zu überstehen reicht es ja dem fragesteller .
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