Und die Krankenkasse macht da mit ?
wenn er im alg1 erkranken sollte, und er arbeitsunfähig ist dann bleibt der kk nichts anderes übrig, aber da er eh 24 monate alg1 anspruch hat und er ja 63 jahre wird ist ass wohl garnicht erst in betracht zu ziehen.wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.Und die Krankenkasse macht da mit ?
Und die Krankenkasse macht da mit ?
Kurz und knapp : Nein.wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.Und die Krankenkasse macht da mit ?
wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld.
Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.
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Und die Krankenkasse macht da mit ?
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Kurz und knapp : Nein.
Nein? begründung warum nein???
selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen.
selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun.
rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
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Begründung ?
Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung !
Reicht das ?
Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....
Und die Krankenkasse macht da mit ?Kurz und knapp : Nein. Nein? begründung warum nein??? selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen. selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun. rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
Und die Krankenkasse macht da mit ?
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Kurz und knapp : Nein.
Nein? begründung warum nein???
selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen.
selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun.
rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
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Begründung ?
Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung !
Reicht das ?
Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....
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ja, da haben sie recht, aber um die zeit bis zur Altersrente zu überstehen reicht es ja dem fragesteller .
Begründung ? Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung ! Reicht das ? Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....Kurz und knapp : Nein. Nein? begründung warum nein??? selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen. selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun. rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld. Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.Und die Krankenkasse macht da mit ?
wenn Sie im Alg1 bezugsraum erkranken sollten, dann haben Sie noch 78 Wochen bzw. 18 Monate Anspruch auf Krankengeld.
Damit sollten Sie hinkommen oder? Sollten Sie 78 Wochen Krankengeld beziehen dann erwerben Sie in dieser Zeit nochmals ca. 7 Monate ALG1. ich denke dass reicht dann bis zur Altersrente.
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Und die Krankenkasse macht da mit ?
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Kurz und knapp : Nein.
Nein? begründung warum nein???
selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen.
selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun.
rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
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Begründung ?
Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung !
Reicht das ?
Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....
ja, da haben sie recht, aber um die zeit bis zur Altersrente zu überstehen reicht es ja dem fragesteller .Begründung ? Gerne : Tagtägliche Praxiserfahrung ! Reicht das ? Und wie sie ja jetzt selbst schreiben, haben auch sie nicht die 78 Wochen KG erhalten.....Und die Krankenkasse macht da mit ?Kurz und knapp : Nein. Nein? begründung warum nein??? selbstverständlich hat er als alg1 empfänger anspruch auf krankengeld wenn die 6 wochen alg1 fortzahlung vorbei ist, dann fordert die kk ihn auf einen krangengeldantrag zu stellen. selbst so erlebt!!!! dann nach 2-3- monaten wurde ich nach §51 aufgefordert eine med. reha zu beantragen, wieder 10 wochen zeit dies zu tun. rv entschied nein, sondern auf volle ewerbsminderung.
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