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Experten-Antwort

Rente oder durchhalten

von OldMan02.04.2024 | 08:47
346 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bin Jahrgang 1961 kann dieses Jahr in Rente gehen, 63 Jahre allerdings mit mächtig gewaltigen 12,6 Prozent Abzügen. Auch bin ich ziemlich krank 3 Rehas seit 2012, häufige Krankschreibung, so dass ich eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen werde. Ich verstehe nur einiges nicht, ich habe dann auch Abzüge auf die Altersrente, wenn ich die TEMR annehme? Die Altersrente würde ich nämlich 2026 im Frühjahr ohne Abzüge nach 45 eigentlich noch mehr Arbeitsjahren bekommen. Nun brauche ich einen Rat Teilerwerbsminderungsrente annehmen oder durchhalten. Ich habe eigentlich immer sehr gut verdient, 10 Prozent Abzüge sind schon "gewaltig". Rein theoretisch könnte ich auch meine Arbeitszeit verkürzen und und so eben die Zeit von 63 zu 64 und zu überbrücken. Was ist finanziell der beste Weg? Der beste Weg gesundheitlich ist mir schon klar Eine schöne Woche

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

 

den Aussagen von "Bernd" kann ich mich grds. anschließen. Wegen der Komplexität des Sachverhaltes empfiehlt sich dringend ein persönliches Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen, um alle Optionen sorgfältig zu prüfen und zu durchdenken. In der Tat bietet sich hier ein Weg an, der möglichst wenig/keine Rentenabschläge zur Folge hat und Ihren Gesundheitszustand angemessen berücksichtigt.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html 

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berndam 02.04.2024 | 09:12
Die Erwerbsminderungsrente bekommt eine Zurechnungszeit, ist daher höher als eine Altersrente. Da Sie wohl die 40 jährige Wartezeit erfüllen, gilt für Sie der § 77 Absatz 4 SGB VI, also bei der EM-Rente ab 63 keinen Abschlag. Eine an die EM-Rente anschließende Altersrente ist nicht niedriger als die vorhergehende Rente, also bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Altersrente mindestens doppelt so hoch sein, es gibt auf eine Altersrente nach vorhergehender EM-Rente keine zusätzlichen Abschläge, wenn Sie aber eine Altersrente beantragen, können Sie keine EM-Rente mehr beantragen. Sie sind doch bestimmt schwerbehindert und sollten dies von der zuständigen Behörde feststellen lassen. Ich rate Ihnen jedenfalls davon ab, die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen, wenn Sie dem Grunde nach eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können. Da die EM-Rente kein Wunschkonzert ist kann man sich die Rente nicht aussuchen, entweder hat man Anspruch oder nicht. Da Ihnen nur noch 2 Jahre fehlen, sind Sie vielleicht arbeitsunfähig und können mit Krankengeld und ALG I etwas überbrücken.
YoungManam 02.04.2024 | 18:22
Simpel, es ist entscheidend wieviele EGP Sie erarbeitet haben bis jetzt. Haben Sie 70-80 EGP? Dann sind die Abschläge zwar hoch aber der Auszahlungsbetrag der Rente trotzdem gut.
Deutsche Rentenversicherung
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