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Experten-Antwort

Rente oder Flexirente nach Weiterarbeit

von tina16.09.2026 | 07:30
36 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte zum 01.01.2027 in Rente gehen, aber halbtags weiterarbeiten. Ich habe 49 Jahre gearbeitet und hätte abschlagsfrei schon ab 15.11.2026 in Rente gehen können. Welche Rentenform muss ich beantragen? Vollrente oder Flexirente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

bei den Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, das heißt die Altersrente kann unabhängig vom Hinzuverdienst in voller Höhe ausgezahlt werden. Sie zahlen aus dem Bruttogehalt weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung (sowohl bei einer Vollrente als auch bei einer Teilrente) und erhalten ab der Regelaltersgrenze hieraus einen Zuschlag an Entgeltpunkten.

Sollten Sie längere Zeit arbeitsunfähig krank sein, besteht nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld jedoch nur, wenn eine Teilrente von maximal zwei Dritteln bezogen wird. Der Bezug einer Voll- bzw. Teilrente kann sich auch in anderen Bereichen auswirken, zum Beispiel bei einer Betriebsrente, Versteuerung der Rente.

Für die Wahl der Voll- oder Teilrente empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger bzw. weiteren Stellen (Betriebsrente, Steuerberater) beraten zu lassen.   

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Lupeam 16.09.2026 | 07:42
Wenn Sie die bisherigen Beiträge zu diesem Thema unter der hier angebotenen Suchfunktion (Lupe) gelesen hätten, müssten Sie Ihre Frage gar nich stellen. Mit einer Flexirente von 66,66% , sichern Sie sich einen eventuellen Krankengeldanspruch in Ihrer Beschäftigung als Rentner. Ob Sie auf ein Drittel Ihrer Rente dafür verzichten möchten, müssen Sie selber beurteilen. Sonst gibt es höchstens noch steuerrechtliche Gründe für eine Teilrente. Dazu berät aber nicht die Rentenversicherung sondern Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Ein letzter Grund wäre eine Teilrente ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze, aber nur, wenn Sie jemanden pflegen. Hier stehen aber gesetzliche Änderungen im Raum, die zunächst abgewartet werden müssen.
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