Hallo Tina,
bei den Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, das heißt die Altersrente kann unabhängig vom Hinzuverdienst in voller Höhe ausgezahlt werden. Sie zahlen aus dem Bruttogehalt weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung (sowohl bei einer Vollrente als auch bei einer Teilrente) und erhalten ab der Regelaltersgrenze hieraus einen Zuschlag an Entgeltpunkten.
Sollten Sie längere Zeit arbeitsunfähig krank sein, besteht nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld jedoch nur, wenn eine Teilrente von maximal zwei Dritteln bezogen wird. Der Bezug einer Voll- bzw. Teilrente kann sich auch in anderen Bereichen auswirken, zum Beispiel bei einer Betriebsrente, Versteuerung der Rente.
Für die Wahl der Voll- oder Teilrente empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem örtlichen Rentenversicherungsträger bzw. weiteren Stellen (Betriebsrente, Steuerberater) beraten zu lassen.