Als AloGeld 1 Bezieher können Sie nicht in die Rente gezwungen werden. AloGeld 1 gibt es längstens bis 65 + x.
Beim AloGeld 2 kommt es auf den individuellen Fall an. Vor 63 auf keinen Fall (wäre ja trotzdem mit Kürzung). Ab 63 nur wenn es nicht unbillig wäre (Unbilligkeitsverordnung gem. § 12a SGB II). Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit oder unter www.tacheles-sozialhilfe.de.